Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Staatsanwaltschaft übergibt Mappus-Akten an EnBW-U-Ausschuss

Veröffentlicht am 13.02.2013, 11:13
STUTTGART (dpa-AFX) - Der Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag zur Aufklärung des umstrittenen EnBW -Deals bekommt weitere Unterlagen des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus. Das Landgericht Stuttgart hatte am Dienstag eine Beschwerde des CDU-Politikers zurückgewiesen. Die Beschlagnahme von Akten und Daten in dem Haus des Pforzheimers sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Gericht. Mappus und seine Anwälte akzeptieren die Entscheidung. Damit steht der Übergabe der Akten an den Landtag nichts mehr im Weg.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart sagte, dass die Unterlagen noch an diesem Mittwoch weitergereicht werden sollten. Die Abgeordneten erhoffen sich neue Erkenntnisse zur Aufklärung der noch dunklen Flecken im EnBW-Deal - etwa zur Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Idee kam, die Aktien zurückzukaufen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus wegen Verdachts der Untreue. Ihm wird vorgeworfen, der Preis für den Rückkauf der Aktien des Karlsruher Energieversorgers EnBW im Jahr 2010 von der französischen EDF sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen. Zudem vermuten Politiker von SPD und Grünen, dass Mappus sich die Konditionen für das Geschäft von seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, diktieren ließ.

Die Ermittler hatten die Übergabe der Akten an den Landtag im Herbst in die Wege geleitet, als Mappus Beschwerde einreichte und das Verfahren stoppte. Er argumentierte, bei den Dokumenten handele es sich teilweise um persönliche Unterlagen. Seine Anwälte erklärten am Mittwoch, die jüngste Entscheidung des Gerichts werde respektiert. Die Begründung sei aus ihrer Sicht aber nicht zutreffend.

Sie betonten: 'Wir fordern den Untersuchungsausschuss ausdrücklich auf, die von den Gerichten geforderte Vertraulichkeit, vor allem mit Blick auf private Unterlagen, die mit der Aufgabenstellung des Untersuchungsausschusses nichts zu tun haben und private wie auch berufliche Planungen unseres Mandanten betreffen, entgegen der bisherigen Praxis zu wahren.'

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Uli Sckerl, erklärte: 'Der Versuch von Stefan Mappus, die öffentliche Aufklärung zu verhindern, ist gescheitert'. Jetzt müsse sorgfältig geprüft werden, welche Informationen in den Akten enthalten sind. Der SPD-Obmann in dem Ausschuss, Sascha Binder, geht davon aus, dass es etwa drei bis vier Wochen dauert, die neuen Akten zu sichten. Dann werde entschieden, ob neue Zeugen geladen werden müssen.

Ein weiterer Rechtsstreit ist noch beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Dort will Mappus erreichen, dass Sicherungskopien gelöscht werden, die im Herbst 2010 im Staatsministerium zur Fehlerbehebung an seinem Computer gezogen worden waren. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte am Mittwoch, in dem Verfahren sei noch kein Termin absehbar./bg/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.