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ROUNDUP: Strafmaß für UBS in Steuerbetrugsprozess muss neu verhandelt werden

Veröffentlicht am 15.11.2023, 16:42
© Reuters.
UBSG
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PARIS (dpa-AFX) - In der Affäre um Steuerbetrug der Schweizer Großbank UBS (SIX:UBSG) in Frankreich wird das Strafmaß neu verhandelt. Das französische Kassationsgericht kippte am Mittwoch das Urteil des Pariser Berufungsgerichts in Teilen - den Schuldspruch allerdings nicht. Die UBS war vor knapp zwei Jahren der Geldwäsche aus Steuerbetrug und des illegalen Anwerbens von Kundschaft schuldig gesprochen worden.

Das Gericht hatte damals eine Geldbuße von 3,75 Millionen Euro verhängt. Zusätzlich sollte eine Milliarde Euro der Kaution einbehalten werden, die zu Beginn der Ermittlungen hinterlegt worden war. Der französische Staat als Nebenkläger sollte 800 Millionen Euro Schadenersatz erhalten. All dies wird nach der Entscheidung des obersten französischen Gerichtes vor dem Berufungsgericht neu verhandelt werden.

Der seit Jahren dauernde Streit der UBS mit der französischen Justiz hält damit an. In erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Rekordbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Im Dezember 2021 folgte dann das Urteil mit deutlich geringerer Geldstrafe. Die UBS ging in Revision.

Der Fall selbst geht zurück auf die Jahre 2004 bis 2012. Die UBS soll damals Beschäftigte nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kundschaft anzuwerben. Diese sei animiert worden, ihr Geld in der Schweiz, vorbei am französischen Fiskus, anzulegen. Das Institut hatte Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen.

Die Ermittlungen in der Steueraffäre waren nach Hinweisen ehemaliger UBS-Mitarbeiter ins Rollen gekommen. Auch in anderen Ländern war die UBS wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern ins Visier der Behörden geraten. In Deutschland einigte sich das Institut 2014 mit der Justiz auf eine Buße von rund 300 Millionen Euro. In den USA hatte die Bank bereits 2009 eine Strafe von 780 Millionen Dollar hinnehmen müssen.

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