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ROUNDUP: Zweite Instanz: Gewerkschaft muss nach Lotsenstreik nicht haften

Veröffentlicht am 25.04.2013, 16:19
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für die Folgen eines von ihr gestarteten Streiks der Towerlotsen am Flughafen Stuttgart nicht haften. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Donnerstag in zweiter Instanz eine entsprechende Klage der Fluggesellschaften Lufthansa , Air Berlin , Tuifly und Germanwings auf zusammen 32 500 Euro Schadensersatz abgewiesen. Das Gericht ließ aber laut eigener Mitteilung wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

Zu den Gründen nannte das Frankfurter Gericht keine Einzelheiten. In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter wegen des geringen Streitwerts von einer 'Peanuts-Klage' gesprochen, die aber 'vorprägend' für weitere Prozesse gegen die GdF sei.

Im aktuellen Fall ging es um einen Ausstand der bei der Deutschen Flugsicherung beschäftigten Towerlotsen am Flughafen Stuttgart. Sie hatten am 6. April 2009 in rund sechs Stunden Streikzeit 31 Flüge ausfallen lassen, um den Arbeitskampf der Kollegen auf dem Vorfeld zu unterstützen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt im März 2012 die Klage abgewiesen, weil sich der Streik nicht gegen die Airlines gerichtet habe und diese daher unbeteiligte Dritte seien.

Die GdF hat in erster Instanz zwei weitere Prozesse mit wesentlichen höheren Forderungen gewonnen. Dabei ging es um einen angedrohten Streik in der DFS-Zentrale und um den Streik der Vorfeldleute zum Jahresbeginn 2012 am Frankfurter Flughafen. Eine Vertreterin der Lufthansa bestätigte vor Gericht, dass auch in dieser Sache Berufung eingelegt wird. Hierbei geht es um rund 9,5 Millionen Euro, wobei mit der Flughafenbetreiberin Fraport in diesem Fall auch das bestreikte Unternehmen unter den Klägern ist./ceb/DP/edh

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