Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/Kaum genutzt: Rückgabe alter Elektrogeräte im Supermarkt floppt

Veröffentlicht am 14.12.2022, 07:35
© Reuters.

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Seit dem 1. Juli können alte Elektrokleingeräte in Deutschland auch in den meisten Supermärkten und Discounter-Filialen zurückgegeben werden. Doch genutzt wird diese Möglichkeit bislang nur zögerlich, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den großen deutschen Handelsketten ergab. Umweltschützer machen dafür nicht zuletzt den Handel selbst verantwortlich.

Eigentlich sollte die im Sommer eingeführte Neuregelung die Entsorgung von ausgedienten Handys, Rasierern und ähnlichem Kleingerät in Deutschland viel einfacher machen. "Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben", schwärmte etwa der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner. Durch die Neuregelung gebe es auf einen Schlag 25 000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte in der Bundesrepublik.

Doch der große Plan droht offenbar, sich zum Flopp zu entwickeln. Bei einer dpa-Umfrage berichten fünf Monate nach dem Start zahlreiche Händler, dass das neue Angebot nur wenig genutzt werde. Der Rewe-Konzern, zu dem neben den gleichnamigen Supermärkten auch die Discountkette Penny gehört, räumte ein: "Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht." Bei Aldi hieß es, die Rücknahme von Elektroartikeln werde von den Kundinnen und Kunden "nur in Maßen genutzt".

Und Lidl berichtete ebenfalls: "Wir haben bisher festgestellt, dass dieses Angebot verhalten angenommen wird." Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka gab an, er könne wegen seiner genossenschaftlichen, dezentralen Struktur keine Angaben zur Nutzung machen. Die Edeka-Discount-Tochter Netto berichtete, die Nachfrage variiere je nach Filialstandort.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kommt in einer ersten Bewertung zu dem Ergebnis, dass die Rücknahmepflicht "sehr holprig angelaufen" ist. Dazu trügen die Handelsketten selbst erheblich bei. "Der Handel versucht offenkundig, sich Verbraucher mit ihrem Elektroschrott vom Hals zu halten, indem gar nicht oder nur schlecht auf die Rücknahmepflicht hingewiesen und der Rücknahmeprozess im Zweifelsfall verbraucherunfreundlich ausgestaltet wird", urteilte der DUH-Recyclingexperte Thomas Fischer.

Der Verband habe stichprobenartig im Sommer in 34 Filialen von 14 Supermarkt-, Discounter- und Drogeriemarktketten in 9 Bundesländern die Rückgabemöglichkeiten getestet, berichtete er. Sein Fazit: "Keiner der getesteten Märkte bot einen verbraucherfreundlichen und sachgerechten Rücknahmeservice an." In zehn Märkten sei die Annahme von alten Elektrogeräten sogar ganz oder teilweise verweigert worden.

In den meisten getesteten Geschäften wurde demnach nicht oder nur unzureichend auf die Abgabemöglichkeit für Elektrogeräte hingewiesen. Außerdem sei die Rückgabe oft schlecht organisiert. Wer ein altes Gerät abgeben wolle, müsse sich häufig an der Kasse melden. "Wenn es dort ohnehin gerade eine Schlangen gibt, kann dies schnell zu unangenehmen Situationen führen", beschrieb Fischer die Erfahrungen der Tester. Zudem sei das Personal häufig schlecht geschult und müsse erst die Filialleiter zur Hilfe rufen. "Wer will sich so etwas schon ein zweites Mal antun?", sagte der DUH-Experte.

Praktischer als die Abgabe an der Kasse seien Sammelboxen in Sichtweite der Kasse, in die der Kunde das alte Gerät einfach und problemlos hineinlegen könne, schlägt er vor. Denkbar sei auch die Rücknahme an von der Kasse getrennten Informationsschaltern.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) betonte dagegen, der Handel stehe grundsätzlich zu seiner Verantwortung hinsichtlich der umweltgerechten Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Die zusätzliche Belastung durch die neuen Vorgaben bedeuteten aber einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Belastungen.

Die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes verpflichtet seit dem 1. Juli auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, reichen schon elektrische Zahnbürsten im Angebot.

Konkret müssen die Händler Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge - also etwa Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones - auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art.

Der Hintergrund der Neuregelung: Die von der EU geforderte Sammelquote von 65 Prozent wurde in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes zuletzt deutlich verfehlt: Erreicht wurden gerade einmal 44,1 Prozent.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.