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ROUNDUP/Kreise: Betrügerische Ärzte sollen besser verfolgt werden können

Veröffentlicht am 14.01.2013, 05:36
BERLIN (dpa-AFX) - Rechtsverstöße von niedergelassenen Ärzten sollen künftig leichter ans Licht kommen. Darauf zielt eine geplante Gesetzesänderung ab. Nach dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Informationen über Abrechnungsbetrug oder anderes unzulässiges Verhalten an die Behörden und Ärztekammern liefern dürfen. Bisher gibt es für solche Meldungen keine gesetzliche Grundlage. Die Änderung soll mit dem im Parlament anhängigen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beschlossen werden.

'Berufsrechtlich von Bedeutung sind insbesondere Verstöße gegen die in den Berufsordnungen geregelten Berufspflichten der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten', heißt es in der geplanten Regelung. Mehr Ärzte könnten als Folge ihre Approbation verlieren. Auch Qualitätsmängel sollen leichter auffliegen.

Das Thema kriminelle Ärzte ist durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni auf die Agenda gerückt. Die Richter hatten festgestellt, dass sich niedergelassene Ärzte, die für die Verordnung von Arzneien Geschenke annehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Krankenkassen halten das für eine grobe Gesetzeslücke und fordern Nachbesserungen.

Die Ärztekammern haben in den vergangenen Jahren fast 1000 Ermittlungsverfahren gegen Mediziner wegen Korruptionsverdachts eingeleitet. Darunter waren 480 Fälle, in denen die Firma Ratiopharm

- nach eigenen Angaben zwischen 2002 und 2005 - Geld gezahlt haben

sollte, damit die Ärzte bevorzugt ihre Präparate verordneten. Allerdings endeten nur 163 dieser Fälle mit einer Strafe. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, forderte mehr Ermittlungsrechte für die Ärztegremien für solche Fälle.

Doch die Forderung stößt auf breite Kritik. 'Damit untergraben wir das Rechtssystem', sagte der Korruptionsexperte des Bunds deutscher Kriminalbeamter, Uwe Dolata, der 'Frankfurter Rundschau' (Montag). Stattdessen müssten Straftatbestände geschaffen werden, damit Staatsanwaltschaften ermitteln könnten. Auch die Antikorruptionsorganisation Transparency International und die Verbraucherzentralen warnten davor, die Aufklärung den Standesorganisationen der Ärzte selbst zu überlassen./bw/DP/zb

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