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Spekulationen über Misstrauensvotum gegen Johnson nehmen zu

Veröffentlicht am 11.02.2022, 09:50
Aktualisiert 11.02.2022, 10:00
© Reuters.

LONDON (dpa-AFX) - In der "Partygate"-Affäre mehren sich die Spekulationen über ein baldiges Misstrauensvotum gegen den britischen Premier Boris Johnson. Die "Financial Times" berichtete am Freitag unter Berufung auf einen Johnson nahe stehenden Amtsträger der Tory-Partei, es seien rund 45 Briefe bei dem zuständigen Komitee eingegangen. Entziehen mindestens 54 konservative Abgeordnete Johnson ihr Vertrauen, kommt es zum Misstrauensvotum.

Die Polizei hat nach eigenen Angaben Befragungsbögen an rund 50 Beteiligte der Lockdown-Partys in der Downing Street geschickt - darunter mutmaßlich auch an Johnson. Selbst Verbündete des Premiers gehen Berichten zufolge davon aus, dass ein baldiges Misstrauensvotum unausweichlich wäre, sollte am Ende der Ermittlungen ein Bußgeld gegen Johnson verhängt werden.

Ein Rücktritt von sich aus scheint für den Regierungschef in diesem Fall jedoch nicht vorstellbar. Er werde "bis zum bitteren Ende kämpfen", zitierte die "FT" einen seiner Verbündeten. Auch öffentlich wollte sich Johnson bislang nicht festlegen, was er im Fall einer Strafe tun werde.

Insider rechnen damit, dass Scotland Yard nicht vor Anfang März ihre Ermittlungen abschließen wird. Unklar war zunächst, ob die scheidende Londoner Polizeichefin Cressida Dick noch dafür verantwortlich sein wird. Polizei und Regierung versicherten am Freitag, die Ermittlungen seien nicht durch den Personalwechsel beeinträchtigt.

Der "Times" zufolge soll Boris Johnson sich juristisch auf eine mögliche Befragung durch die Polizei vorbereiten. Johnson werde einen privaten Anwalt, der auf Corona-Regeln spezialisiert sei, engagieren und auch für diesen selbst zahlen, berichtete das Blatt am Freitag unter Berufung auf nicht genannte Quellen. Demnach soll die Verteidigung vor allem darauf aufbauen, dass Downing Street Nummer 10 für den Premierminister nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch Wohnsitz ist. Viele der Corona-Regeln während der Lockdowns besagten damals, man dürfe sein Zuhause nicht ohne triftigen Grund verlassen.

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