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Steuernachforderung nach Cum-Ex-Fällen bereits über einer Milliarde

Veröffentlicht am 13.08.2020, 10:16
© Reuters.

Berlin, 13. Aug (Reuters) - Der Staat holt sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nach den Cum-Ex-Betrugsfällen immer mehr Steuern zurück. Bis Ende 2019 seien 51 Cum-Ex-Fälle rechtskräftig abgeschlossen worden. In diesem Zusammenhang seien 1,1 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt worden, hieß es in einer aktuellen Antwort des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken, die der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag. Das Ministerium berief sich dabei auf eigene Abfragen bei den Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern.

In die Cum-Ex-Geschäfte sind zahlreiche Banken auf der ganzen Welt verwickelt. Der Schaden für den Steuerzahler geht in die Milliarden. Bei diesen Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch.

In Deutschland gab es zuletzt Razzien beim Bankenverband BdB, der Interessensvertretung der privaten Geldhäuser. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist in den Steuerskandal eine vierstellige Zahl an Personen verwickelt. Mehr als 100 Banken auf vier Kontinenten mit circa 1000 Verantwortlichen seien von Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden betroffen.

"Noch immer ist ein erheblicher Teil der kriminellen Cum-Ex-Erträge nicht eingetrieben, weil es an Personal in den Bundesländern fehlt", kritisierte der Linken-Finanzpolitiker Fabio De Masi. "Zudem hat Finanzminister Olaf Scholz im Corona-Steuerhilfegesetz zwar die Fristen verlängert, damit kriminelle Cum-Ex-Erträge auch nach der steuerlichen Verjährung noch länger abgeschöpft werden können. Gleichzeitig wurde die Vermögensabschöpfung aber für Altfälle ohne Not ausgeschlossen." Das werde den Staat Milliarden kosten.

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