Der Mobilitätsdienst Uber (NYSE:UBER) muss in den Niederlanden nach einem Gerichtsurteil seine Fahrer fest anstellen. Die Selbstständigkeit der Fahrer bestehe "nur auf dem Papier", daher fielen sie unter den Tarifvertrag für Taxifahrer, urteilte ein Gericht in Amsterdam und gab damit dem Gewerkschaftsbund FNV recht.
Uber-Nordeuropachef Maurits Schönfeld schrieb, er sei enttäuscht über dieses Urteil. Die meisten Uberfahrer wollten doch unabhängig bleiben. Uber kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Das Gericht sah deutliche Beweise für eine "moderne Arbeitgeber-Autorität". Die Fahrer seien abhängig von den Algorithmen der App, sie dürften auch nur wenige Fahrten ablehnen, und das Unternehmen entscheide über den Fahrpreis.
Uber hat in Amsterdam allein gut 4000 Fahrer.
Der Gewerkschaftsbund FNV hatte Uber verklagt und von einer Scheinselbstständigkeit gesprochen. Das Urteil ist nach Auffassung des FNV ein "wichtiges Signal gegen die Scheinselbstständigkeit".
Zuvor hatte es ähnliche Urteile auch in anderen Ländern wie Großbritannien gegeben.
In Deutschland funktioniert Uber nach rechtlichen Auseinandersetzungen um den Wettbewerb mit der Taxi-Branche ohnehin anders: Hierzulande fungiert Uber nur als Vermittlungsplattform. Die Fahrten werden von Mietwagenunternehmen ausgeführt, bei denen die Fahrer zumeist fest angestellt sind.