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Verbraucherschützer fordern Vorgaben für Kosten von Basiskonten

Veröffentlicht am 21.12.2022, 05:58
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Banken und Sparkassen haben die Gebühren für das sogenannte Basiskonto nach einer Untersuchung von Stiftung Warentest teils deutlich erhöht. In 24 Fällen kostet die Kontoführung in der Filiale demnach mehr als 200 Euro im Jahr, die teuerste Bank verlangt 334,30 Euro. Seit mehr als sechs Jahren hat jeder Bürger auch ohne ein geregeltes Einkommen Anspruch auf ein Konto. Verbraucherschützer forderten gesetzliche Vorgaben für die Kosten von Basiskonten.

In der Vergangenheit hatten es zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge oft schwer, ein Konto zu eröffnen. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie änderte sich die Rechtslage in Deutschland. Das Basiskonto solle Menschen mit sehr wenig und unregelmäßigem Einkommen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen, erläuterte Stiftung Warentest. Das Konto koste diese Bankkunden aber meist mehr als Gehalts- und Rentenempfänger.

Der Vergleich von 222 Kontomodellen bei 141 Instituten (Stichtag: 15. November) ergab teilweise höhere Kosten als beim ersten Test vor fünf Jahren. Viele Kreditinstitute haben demnach den monatlichen Grundpreis, den Preis für Überweisungen per Papier oder für die Girocard erhöht. Manche Geldhäuser hoben mehrere Posten an.

Ein Gratis-Basiskonto bei Kontoführung in der Filiale gibt es bei den ausgewerteten Modellen nicht mehr. Insgesamt 22 Institute verlangen demnach weniger als 100 Euro im Jahr. Die günstigsten kosten etwas mehr als 60 Euro. Bei Online-Kontoführung bieten drei Institute ein kostenloses Modell an.

"Die Kosten für Basiskonten sind verglichen mit denen von gewöhnlichen Girokonten ohnehin schon zu hoch", kritisierte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Die Preiserhöhung im letzten Jahr hat noch eine Schippe draufgelegt." Für Verbraucherinnen und Verbraucher mit geringem Einkommen werde dadurch der Zugang zum Konto erschwert. Mohn forderte, ein Basiskonto dürfe nicht mehr kosten, als ein vergleichbares Girokonto desselben Anbieters. "Dafür sollte das Zahlungskontengesetz konkrete Vorgaben zur Entgelthöhe von Basiskonten enthalten."

Gesetzlich vorgeschrieben ist bislang, dass sich der Preis an marktüblichen Entgelten orientieren und angemessen sein soll. Das derzeitige Gesetz lasse Banken zu viel Spielraum, argumentiert auch Stiftung Warentest. Banken und Sparkassen begründen den vergleichsweise hohen Preis meist mit Mehraufwand für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto.

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