ERFURT (dpa-AFX) - Verbraucherschützer haben Dutzende Unternehmen mit Aboverträgen wegen aus ihrer Sicht unzulässigen Kündigungsfristen abgemahnt. Insgesamt habe das 85 Firmen betroffen, 50 davon hätten inzwischen eingelenkt, teilten die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern mit. Bei 31 weiteren seien Verstöße gefunden worden, die rechtliche Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen oder es würden juristische Schritte geprüft. Insgesamt seien zwischen Juni und September 828 Anbieter überprüft worden.
Konkret ging es dabei um ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz. Demnach können Aboverträge etwa für Streamingdienste oder Fitnessstudios, aber auch Gaslieferverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Für Handy-, Festnetz- oder Internetverträge gilt die Regel schon seit Ende 2021.