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Verfassungsklage gegen gewerkschaftliche Flashmobs gescheitert

Veröffentlicht am 09.04.2014, 11:05
Aktualisiert 09.04.2014, 11:06

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Gewerkschaften dürfen im Arbeitskampf auch zu unangemeldeten Blitzaktionen (Flashmobs) aufrufen. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

Das Arbeitsgericht habe bei seiner Entscheidung im September 2009 keine Fehler gemacht, urteilten die Verfassungsrichter. Damit scheiterte der Handelsverband Berlin-Brandenburg mit seiner Klage gegen eine Aktion der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

Verdi hatte 2007 während eines Streiks eine einstündige Aktion in einer Supermarktfiliale organisiert, in der Streikbrecher arbeiteten. Dabei suchten rund 40 Menschen die Filiale auf, kauften Cent-Artikel und verursachten dadurch Warteschlagen an den Kassen. Außerdem packten sie Einkaufswagen voll und ließen diese dann stehen. Dagegen hatte der Handelsverband Berlin-Brandenburg geklagt.kr

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