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Wie der EU-Aktionsplan die Sozialwirtschaft in Europa ankurbeln will

Veröffentlicht am 21.06.2023, 18:59
© Reuters.  Wie der EU-Aktionsplan die Sozialwirtschaft in Europa ankurbeln will

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Der Begriff Sozialwirtschaft bezieht sich auf Unternehmen, die nicht auf Gewinnmaximierung, sondern auf soziale Wirkung abzielen.

Derzeit gibt es in Europa 2,8 Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen, die 13,6 Millionen Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Sie reichen von Genossenschaften bis zu Sozialunternehmen und sind in fast allen Wirtschaftszweigen tätig.

Die Sozialwirtschaft ist der Schlüssel zur Verwirklichung der Grundsätze in der Europäischen Säule sozialer Rechte: Chancengleichheit, menschenwürdige Arbeitsplätze und die Inklusion aller Menschen.

Die Sozialwirtschaft sieht sich aber auch mit verschiedenen Herausforderungen konfrontgiert, wie dem Zugang zu Finanzmitteln, rechtlichen Hindernissen und mangelnder Sichtbarkeit.

Deshalb hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan verabschiedet, der sich auf drei Kernmaßnahmen konzentriert.

Diese Maßnahmen könnten der EU helfen, ihr Ziel zu erreichen, bis 2030 die Beschäftigung zu fördern und 15 Millionen Menschen aus der Armut oder sozialen Ausgrenzung zu holen.

1. Politik und Rechtsrahmens der Mitgliedstaaten verbessern

In ihrem Aktionsplan erklärt die Europäische Kommission, dass die richtigen Bedingungen für das Gedeihen der europäischen Sozialwirtschaft solide politische und rechtliche Rahmenbedingungen brauchen.

Dazu gehören die Besteuerung, das öffentliche Beschaffungswesen und die Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen, die an die Bedürfnisse der Sozialwirtschaft angepasst werden müssen.

Am 13. Juni 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für die Rahmenbedingungen der Sozialwirtschaft angenommen. Der Vorschlag sieht vor, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern und die soziale Eingliederung zu verbessern, indem er den Mitgliedstaaten hilft, die Sozialwirtschaft auf politischer Ebene zu integrieren.

Durch die Unterstützung der Sozialwirtschaft soll der Vorschlag auch soziale Innovation, nachhaltige wirtschaftliche und industrielle Entwicklung fördern und zum territorialen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten beitragen.

Die Kommission hat außerdem Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für sozialwirtschaftliche Organisationen veröffentlicht.

2. Möglichkeiten für die Gründung und Erweiterung von sozialwirtschaftlichen Unternehmen schaffen

Die Kommission legt dar, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen Unterstützung bei der Unternehmensentwicklung erhalten sollten, um ihnen bei der Gründung und Entwicklung sowie bei der Um- und Höherqualifizierung ihrer Arbeitnehmer:innen zu helfen.

Für den Zeitraum 2021-2027 will die Kommission ihre Unterstützung über die geschätzten 2,5 Milliarden Euro hinaus erhöhen, die bisher für die Sozialwirtschaft im Zeitraum 2014-2020 bereitgestellt wurden.

Die Kommission hat außerdem das EU-Gateway für die Sozialwirtschaft eingerichtet, eine umfassende Website, auf der Unternehmen der Sozialwirtschaft alle erforderlichen Informationen über EU-Fördermittel, politische Maßnahmen, Schulungen und Initiativen abrufen können.

Das Programm InvestEU ermöglicht es den Regierungen, die Sozialwirtschaft durch Investitionen, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa im Zeitraum 2021-2027 zu unterstützen.

3. Für mehr Anerkennung von Wert und Potenzial der Sozialwirtschaft sorgen

Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft zu erhöhen und die Anerkennung ihrer Arbeit und ihres Potenzials zu verbessern.

In diesem Sinne hat die Kommission angekündigt, sich für die Rolle und die Besonderheiten der Sozialwirtschaft einzusetzen und Studien zum besseren Verständnis der Sozialwirtschaft in der gesamten EU durchzuführen.

Sie will auch Schulungskurse organisieren, damit öffentliche Bedienstete ein besseres Verständnis für die vielen Aspekte der Sozialwirtschaft haben, und sie auf regionaler und lokaler Ebene durch grenzüberschreitenden Austausch fördern.

Schließlich hat die Kommission einen "Übergangspfad" ins Leben gerufen, um die Sozialwirtschaft bei ihrem grünen und digitalen Übergang zu unterstützen.

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