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Zusätzliche Kosten für 2G-Kontrollen lassen sich inzwischen anrechnen

Veröffentlicht am 02.02.2022, 06:14
Aktualisiert 02.02.2022, 06:15
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Betriebe im Einzelhandel und in der Gastronomie können zusätzliche Kosten durch 2G-Kontrollen inzwischen anrechnen lassen und auf Abschlagszahlungen hoffen. Den Aufwand für die Kontrollen auszugleichen, war eine Initiative mehrerer Bundesländer, unter anderem Berlins.

"Die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe ist bereits möglich", sagte Berlins Wirtschaftssenator Stephan Schwarz. Die Schnittstelle zwischen dem Bund und in Schwarz' Fall der Investitionsbank Berlin werde gerade noch aufgebaut, sagte der Senator. "Darauf muss man aber nicht warten, es gibt die Möglichkeit, nach einer ersten Prüfung schon Abschläge vom Bund zu bekommen", sagte Schwarz. "Das ist die Vereinbarung." Für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gilt grundsätzlich dies: Betriebe, die mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang bezogen auf den Vergleichsmonat 2019 haben, können bis zu 90 Prozent ihrer förderfähigen Fixkosten anrechnen lassen. Der Bund zahlt dann einen Zuschuss. "Und der zusätzliche Personalaufwand für die Kontrollen kann bei den Fixkosten angerechnet werden", sagte Schwarz. "Ich glaube, das ist eine kleine Hilfestellung in einer sehr, sehr schwierigen Situation." Das Hilfsangebot ziele vor allem auf den Facheinzelhandel, nicht die ganze Handelsbranche, sagte Schwarz - im Lebensmitteleinzelhandel etwa sind keine 2G-Kontrollen nötig. "Es kommt auch für die Gastronomie infrage, aber da wird es nicht so eine große Rolle spielen.

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