Berlin, 13. Okt (Reuters) - Trotz Kritik der Wirtschaft hält Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an seinen Änderungsplänen für die Erbschaftsteuer fest. "Ich glaube, dass unser Gesetzentwurf im wesentlichen die optimale Linie findet, was geht gerade noch, ohne dass es wieder in Karlsruhe daneben geht", sagte der CDU-Politiker am Dienstag auf dem Maschinenbaugipfel in Berlin. Ziel sei es, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig zu ändern, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern, dass betriebliches Vermögen stärker verschont werden müsse als im Gesetzentwurf vorgesehen. Der Bundestags-Finanzausschuss hatte am Montag dazu Experten angehört. ID:nL8N12923S Die Steuer muss bis zum 30. Juni 2016 reformiert werden, weil das Verfassungsgericht die Verschonungsregeln für Betriebserben gekippt hat.
Nach Schäubles Entwurf soll bei Kleinstunternehmen mit bis zu drei Mitarbeitern auf die Erbschaftsteuer ganz oder teilweise verzichtet werden, sofern der Erbe den Betrieb langfristig fortführt. Für Firmen mit bis zu 15 Mitarbeitern muss außerdem der Erhalt eines hohen Beschäftigungsstandes mit konkreten Lohnsummen belegt werden. Für große Firmen-Erbfälle kommt es ab einem Betriebswert von 26 Millionen Euro zu einer "Verschonungsbedarfsprüfung" beim Erben. Die Wirtschaftsverbände halten diesen Wert für zu niedrig, obwohl er bereits angehoben wurde. Schäuble sagte, man nehme die Verschonungsregeln so weit zurück, wie es "nach unserer Meinung gerade noch im Lichte des Verfassungsgerichts vertretbar ist".
Experten haben Bedenken geäußert, ob der Entwurf den Vorgaben der Karlsruher Richter genügt. "Ich nehme die Einwände, dass das verfassungsrechtlich nicht in Ordnung sei, nicht so ernst", sagte Schäuble. Zum einen verfolge die Koalition das Ziel, keine Steuern zu erhöhen. Zum anderen verhinderten die Länder über den Bundesrat jegliche Schritte, die ihre Steuereinnahmen verringern könnten. "Der Spielraum tendiert gegen null", sagte der Minister. Er sprach sich gegen eine sogenannte Flattax aus, wenn es etwa eine pauschale Besteuerung von fünf Prozent auf das gesamte Betriebsvermögen gebe.