👀 Aktien-Perlen: Diese unterbewerteten Titel solltest du jetzt auf dem Schirm haben!Unterbewertete Aktien zeigen

Netflix: Was Sie bei den Quartalszahlen womöglich übersehen haben

Veröffentlicht am 24.07.2018, 15:03
Netflix: Was Sie bei den Quartalszahlen womöglich übersehen haben
NFLX
-

Vor 8 Tagen berichtete Netflix (NASDAQ:NFLX) seine Zahlen für das zweite Jahresviertel 2018. Analysten und Aktionäre zeigten sich enttäuscht darüber, dass das Planziel von 6,2 Mio. neuen Nutzern mit lediglich 5,15 Mio. klar verfehlt wurde. Die Aktie verlor am Tag darauf zeitweilig bis zu -14,1% um letztlich nur noch mit einem Minus von -5,2% aus dem Handel zu gehen.

Hier haben einige Aktionäre überstürzt gehandelt: Denn sie haben offensichtlich einen wesentlichen Aspekt übersehen. Was von den Börsenmedien nämlich gänzlich ignoriert wurde: Netflix hat – TROTZ des verfehlten Nutzerzieles – einen Gewinn erzielt, der die Analystenerwartungen um +6,25% übertraf. Wie ist das möglich?

Die Erklärung ist relativ simpel: Der Anbieter von Online-Streaming-Unterhaltung hat es verstanden, seine operative Marge weiter zu verbessern. Hierzu folgende Fakten:

Beim Umsatz wuchs der Konzern mit +40,3% auf 3,907 Mio. USD im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum genauso stark wie im 1. Jahresviertel (+40,4%). Mit 7,6 Mrd. USD nach 6 Monaten hat Netflix bereits 65% des gesamten Vorjahresumsatzes erzielt!

Der Nettogewinn betrug im 2 Quartal 384,35 Mio. USD (+485,5%) und liegt nach der ersten Jahreshälfte 2018 schon +120,7% über dem Gesamtergebnis in 2017! Und noch etwas sollten Sie über Netflix wissen:

In den zurückliegenden 5 Quartalen ist die Zahl der Nutzer um mehr als +20% gewachsen. Wenn Sie „nur“ einen durchschnittlichen Anstieg um jährlich +10% unterstellen, dann wird sich die Abonnentenzahl von derzeit 130 Millionen weltweit bis 2025 mehr als verdoppelt und nur 4 Jahre später verdreifacht haben!

Ja, mit nur 1.000 Euro können Sie jetzt reich werden:

Rolf Morrien – Aktien-Analyst und Börsen-Profi – zeigt Ihnen heute kostenlos, wie Sie selbst als blutiger Anfänger an der Börse reich werden können. UND DAS MIT NUR 1.000 € EINSATZ!

Das geht nur an der Börse und mit Rolf Morriens kostenlosen Leitfaden „Reich mit 1.000 €“!

>> Klicken Sie hier! Fordern Sie den Report jetzt HIER absolut kostenfrei an!

Ein Beitrag von Andreas Sommer.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.