BERLIN (dpa-AFX) - Der Ende April 2010 gestartete Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Er wurde mit der neuen Schuldengrenze eingeführt und ist Ergebnis der Föderalismusreform II. Um drohende Haushaltsnotlagen früh zu erkennen, legen Bund und Länder Stabilitätsberichte vor - der Rat überprüft die Fortschritte. Mit dem europäischen Fiskalpakt, der noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, kommen weitere Aufgaben auf den Stabilitätsrat zu. Er soll beauftragt werden, die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen./sl/DP/jsl