🔺 Alles auf Rekordniveau? Hol dir jetzt Top-Aktien wie diese zum besten Preis!Aktien-Perlen entdecken

Griechenland-Anleger können wohl nicht in Deutschland klagen

Veröffentlicht am 08.03.2016, 11:30
Aktualisiert 08.03.2016, 11:35
© Reuters.  Griechenland-Anleger können wohl nicht in Deutschland klagen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Griechenland-Anleger dürfen wohl nicht darauf hoffen, Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen vor deutschen Gerichten einklagen zu können. In einem Pilotverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) zur Zuständigkeit zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Karlsruher Richter den Athener Schuldenschnitt von Anfang 2012 tendenziell als hoheitlichen Akt bewerten. Damit gälte der Grundsatz der Staatenimmunität, wonach Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen überprüft werden dürfen. Das Urteil wurde für den Nachmittag angekündigt (Az.: VI ZR 516/14).

Mit dem Schritt hatte das pleitebedrohte Land seine Schuldenlast verringern wollen. Für Privatgläubiger bedeutete der Schuldenschnitt den Tausch ihrer Anleihen gegen Papiere, die nur noch etwa die Hälfte wert waren. Grundlage war ein vom griechischen Parlament beschlossenes Gesetz aus dem Februar 2012. Später stimmte auch die Gläubigerversammlung mehrheitlich zu. Diese Entscheidung wurde wiederum vom Athener Ministerrat für allgemeinverbindlich erklärt. Nach vorläufiger Einschätzung der Richter ist die Abwertung zudem in Griechenland eingetreten. Im deutschen Depot der Kläger seien nur die mittelbaren Auswirkungen spürbar geworden. All das würde bedeuten, dass betroffene Anleger vor griechische Gerichte ziehen müssten.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.