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Aktionärsvertreter fordern Notfallgesetz für Hauptversammlungen

Veröffentlicht am 19.03.2020, 15:41
© Reuters.

Frankfurt, 19. Mrz (Reuters) - Nachdem zahlreiche Konzerne wegen des Coronavirus ihre Hauptversammlungen bereits verschoben haben, fordert das Deutsche Aktieninstitut (DAI) ein Notfallgesetz. "Auf der Hauptversammlung werden wichtige Unternehmensbeschlüsse gefasst, die für die Handlungsfähigkeit der Unternehmen entscheidend sind", sagte DAI-Vorständin Christine Bortenlänger am Donnerstag. Dazu gehören etwa die Wahl des Aufsichtsrats, die Abstimmung über die Dividende oder über Kapitalmaßnahmen. "Deshalb muss Deutschland, wie beispielsweise schon in Frankreich oder der Schweiz geschehen, jetzt aktiv werden und Hauptversammlungen ohne die persönliche Teilnahme der Aktionäre ermöglichen." Bislang sei ein virtuelles Aktionärstreffen nicht rechtssicher möglich.

Konkret forderte das DAI, dass der Gesetzgeber unter anderem die Präsenzerfordernis bei Hauptversammlungen und das Teilnahme-, Frage- und Rederecht des Aktionärs aufhebt sowie jede Anfechtbarkeit bzw. Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses in diesem Zusammenhang ausschließt. Für den Fall, dass der Vorstand den Aktionären ein Fragerecht anbietet, sollte der Vorstand von jeglicher Haftung freigestellt sowie jede Anfechtbarkeit eines Beschlusses ausgeschlossen werden. Da die Hauptversammlungssaison schon begonnen hat, sollte der Vorstand nach dem Vorschlag des DAI die Maßnahmen auch kurzfristig ankündigen dürfen, auch wenn er die Hauptversammlung bereits einberufen hat.

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