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Amazon und Flipkart verstoßen gegen indisches Kartellrecht

EditorEmilio Ghigini
Veröffentlicht am 13.09.2024, 10:38
© Reuters.

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Die indische Wettbewerbskommission (CCI) hat in einer umfassenden Untersuchung festgestellt, dass die E-Commerce-Giganten Amazon (NASDAQ:AMZN) und Flipkart (Tochter von Walmart (NYSE:WMT)) gegen indische Wettbewerbsgesetze verstoßen haben. Die 2020 eingeleitete Prüfung ergab, dass beide Plattformen bestimmte Verkäufer systematisch bevorzugten, was zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führte.

Die kürzlich veröffentlichten CCI-Berichte – 1027 Seiten zu Amazon und 1696 Seiten zu Flipkart – datieren vom 9. August und offenbaren tiefgreifende Probleme. Demnach haben beide Unternehmen Systeme entwickelt, die ausgewählte Verkäufer begünstigten. Diese erhielten bessere Platzierungen in den Suchergebnissen, während andere Händler als "bloße Datenbankeinträge" marginalisiert wurden.

Bislang haben sich weder Amazon noch Flipkart zu den Vorwürfen geäußert. Beide Unternehmen hatten zuvor beteuert, dass ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit indischen Vorschriften stünden. Sie haben nun die Möglichkeit, die CCI-Berichte zu prüfen und Einwände vorzubringen, bevor die Kommission über mögliche Sanktionen entscheidet.

Die Erkenntnisse der CCI stellen eine ernsthafte Herausforderung für die Marktposition von Amazon und Flipkart in Indien dar. Beide Unternehmen sehen sich seit Längerem der Kritik kleinerer Einzelhändler ausgesetzt. Diese beklagen, dass ihre Geschäfte durch die aggressiven Rabatte und die Vorzugsbehandlung bestimmter Anbieter auf den Online-Plattformen massiv beeinträchtigt würden. Die CCI-Untersuchung wurde durch eine Beschwerde des Delhi Vyapar Mahasangh initiiert, einer Organisation, die der Confederation of All India Traders angehört und die Interessen von 80 Millionen Einzelhändlern vertritt.

Als Reaktion auf die Untersuchungsergebnisse hat die Confederation of All India Traders angekündigt, das Thema verstärkt mit der Bundesregierung zu erörtern.


Die CCI-Berichte heben insbesondere Praktiken wie bevorzugte Listungen und extreme Preisnachlässe hervor, vor allem im Bereich Mobiltelefone. Nach Ansicht der Kommission haben diese Praktiken eine zerstörerische Wirkung auf den Marktwettbewerb. Zudem wurde festgestellt, dass sich solche wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen nicht auf die Mobilfunkbranche beschränken.
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Sowohl Amazon als auch Flipkart hatten versucht, die Untersuchung auf juristischem Wege zu stoppen. Der Oberste Gerichtshof Indiens entschied jedoch 2021, dass die Prüfung fortgesetzt werden darf.

Der indische E-Commerce-Markt, auf dem Amazon und Flipkart eine dominierende Stellung einnehmen, wurde laut Bain & Company für 2023 auf ein Volumen von 57-60 Milliarden US-Dollar geschätzt. Prognosen sehen bis 2028 einen Anstieg auf über 160 Milliarden US-Dollar voraus.

In einem ähnlichen Kontext hat auch die US-amerikanische Federal Trade Commission rechtliche Schritte gegen Amazon wegen mutmaßlichen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingeleitet. Amazon verteidigt seine Geschäftspraktiken und argumentiert, dass Maßnahmen gegen das Unternehmen zu höheren Preisen und längeren Lieferzeiten für Verbraucher führen würden.

Erst kürzlich kritisierte Indiens Handelsminister die Investitionspraktiken von Amazon und deutete an, dass diese dazu dienten, Geschäftsverluste auszugleichen. Amazon hatte im Juni letzten Jahres angekündigt, seine Investitionen in Indien bis 2030 auf 26 Milliarden US-Dollar zu erhöhen. Zudem plant das Unternehmen, bis 2025 Warenexporte im Wert von 20 Milliarden US-Dollar aus Indien zu realisieren.

Reuters trug zu diesem Artikel bei.


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