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Überschuldete Betriebe müssen bis Ende 2020 keinen Insolvenzantrag stellen

Veröffentlicht am 02.09.2020, 12:10
Aktualisiert 02.09.2020, 12:12
© Reuters.

Berlin, 02. Sep (Reuters) - Die Bundesregierung hat die geplanten Hilfen für überschuldete Unternehmen beschlossen. "Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Die bestehende Unsicherheit macht vielen Unternehmen weiterhin zu schaffen", sagte Justizministerin Christine Lambrecht am Mittwoch. "Deshalb haben wir im Kabinett beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zielgerichtet in beschränktem Umfang zu verlängern."

Für überschuldete Unternehmen, die aber nicht zahlungsunfähig sind, soll die Insolvenzantragspflicht bis zum Jahresende ausgesetzt bleiben. "Die Rückkehr zu einer strikten Anwendung der Überschuldungsregeln wäre zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv", so SPD-Politikerin Lambrecht. "Denn bei diesen Unternehmen besteht die Aussicht auf eine dauerhafte Sanierung, wodurch Arbeitsplätze erhalten und bestehende Strukturen bewahrt werden können."

Deutschland droht wegen der Pandemie dieses Jahr die schwerste Rezession der Nachkriegszeit. Unzählige Betriebe kämpfen ums Überleben. Um eine Pleitewelle zu verhindern, wurde im März die Insolvenzantragspflicht zunächst bis Ende September ausgesetzt. Kritiker monieren, dass dadurch die tatsächliche Lage verzerrt wird und "Zombie"-Firmen entstehen, die künstlich mit Rettungsgeldern am Leben gehalten werden. ergänzte, das Vertrauen in den Wirtschaftskreislauf solle erhalten werden, weswegen ab Oktober ein Schritt Richtung Normalität gewagt werde. "Unternehmen, die nach dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig sind, sollen deshalb wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen."

Die Regierung setzt mit den Maßnahmen Pläne des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche um.

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