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Causa Wirecard: 1,52-Mio.-Euro-Strafe gegen den DAX-Konzern, welch ein Glück!

Veröffentlicht am 25.09.2019, 08:33
© Reuters.
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Wirecard (DE:WDIG) (WKN: 747206) und die Financial Times. Zum Anfang dieses Jahres hat die vermeintlich investigative Berichterstattung der bis dato renommierten internationalen Tageszeitung reichlich Unruhe in den Aktienkurs des innovativen Zahlungsdienstleisters gebracht. Wie wir heute glücklicherweise wissen, war an diesen damals kolportierten Vorwürfen wenig Substanz dran.

Wie nun, ein halbes Jahr nach dem Höhepunkt der Berichte, der Sorgen und der Kurskapriolen, berichtet wird, scheint ein weiteres Kapitel abgeschlossen worden zu sein. Die BaFin hat wesentliche Ermittlungen abgeschlossen und ein Bußgeld gegen den innovativen Zahlungsdienstleister verhängt.

Schockschwere Not! Oder auch nicht? Ein kleiner, Foolisher Faktencheck wird hier eine doch sehr eindeutige Antwort liefern können.

Kleines Bußgeld wegen Randnotiz Wie derzeit berichtet wird, hat die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wie die Behörde ausgeschrieben wird, nun wohl ihre Ermittlungen gegen Wirecard eingestellt. Und, wie gesagt, ein Bußgeld gegen den DAX-Konzern in Höhe von 1,52 Mio. Euro verhängt. Peanuts in Anbetracht der ursprünglichen Anschuldigung. Viele Investoren dürften daher aufatmen.

Besonders brisant hierbei: Das Bußgeld wird nicht verhängt, weil Wirecard irgendwelche Unregelmäßigkeiten nachgewiesen worden sind. Nicht einmal, weil der Aktienkurs eingeknickt ist oder weil Wirecard in bilanzieller Hinsicht irgendwelche Fehler gemacht hat. Nein, Hintergrund dieses Bußgeldes ist nur ein Versäumnis bezüglich Offenlegungspflichten.

Oder, genauer gesagt, Wirecard hat den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, wie es in der Pressemitteilung heißt. Es handelt sich hierbei daher gewissermaßen um einen Formfehler, nicht jedoch um ein materielles Vergehen, das nun zu dieser vergleichsweise kleinen Strafzahlung führte. Eine ebenfalls interessante, glimpfliche Wendung in einem sehr verzwickten Verfahren, das nun ein weiteres Kapitel in der Leidensgeschichte des innovativen Zahlungsdienstleisters beenden dürfte.

Auch die BaFin kam somit zu keinerlei Ergebnissen Wie wir in Anbetracht dieser Nachricht sehen können, kam also auch die BaFin, als Aufsichtsbehörde mit weitreichenden Einblicken, zu keinerlei Ergebnissen bei ihren Ermittlungen. Bereits im Vorfeld hatte die eigens beauftragte Compliance-Kanzlei hier ein ähnliches Ergebnis präsentiert. Die Wirtschaftsprüfer testierten zudem erneut den Jahresabschluss ohne irgendwelche Einwendungen. Somit können wir wohl inzwischen von einem runden Gesamtbild sprechen.

Viele Ermittler, egal ob beauftragt oder von Amts wegen, haben sich somit die Causa Wirecard inzwischen angesehen und kamen allesamt zu einem gleichen oder zumindest ähnlichen Ergebnis: Wirecard hat im Rahmen seiner Möglichkeiten richtig gehandelt. Mögliche kleine Unregelmäßigkeiten wurden korrigiert. Von Absicht oder Straftaten ist weiter nicht die Rede.

Die Ermittlungsergebnisse und das, hm, Strafmaß der BaFin dürften daher erneut einen dicken Schlusspunkt setzen. Und Investoren dürfen wohl wieder einmal erleichtert aufatmen, wobei die Causa Wirecard in den vergangenen Wochen und Monaten sowieso bereits merklich in den Hintergrund gerückt ist.

Das Wachstum zählt! Was jetzt wieder (oder immer noch weiterhin) im Fokus der Investoren stehen kann, sind das rasante Wachstum, die vielen Kooperationen und ausgedehnten Partnerschaften sowie die spannenden Zahlen, die Wirecard noch immer abliefert.

Und, natürlich auch, die Prognosen, die das Management des innovativen Zahlungsdienstleisters aktuell im Begriff ist anzuheben. Diese Wachstumsgeschichte stimmt daher weiterhin und könnte nun sogar an Fahrt gewinnen. Ohne lästige Nebengeräusche, die im Gegenzug in Anbetracht dieser Meldung nun sogar noch weiter verstummen.

Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2019

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

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