Achtung! Q3-Earnings stehen an. Alle wichtigen Daten kompakt für dich an einem Ort.Reinschauen

Comdirect legt nach BGH-Urteil Gebührenerhöhung auf Eis

Veröffentlicht am 03.05.2021, 12:38
Aktualisiert 03.05.2021, 12:42
© Reuters.
INGA
-
DBKGn
-
CBKG
-

Frankfurt, 03. Mai (Reuters) - Die Commerzbank CBKG.DE -Direktbanktochter Comdirect zieht Konsequenzen aus dem AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs und verzichtet auf eine Gebührenerhöhung bei Girokonten. Eine eigentlich für den 1. Mai geplante Änderung des Preismodells werde nun vorerst doch nicht umgesetzt, sagte ein Commerzbank-Sprecher am Montag. Die Girokonto-Verbindung solle bis auf weiteres unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Comdirect-Kunden seien am Freitag informiert worden. Das hatte auch der Newsletter "Finanz-Szene" berichtet.

Die Commerzbank selbst plant bislang für den 1. Juli eine Preisänderung bei ihren Girokonten. Ob sie ebenfalls davon abrückt, steht noch nicht fest. Man werde die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtsghofs (BGH) abwarten, die in den kommenden Wochen erwartet wird, sagte der Sprecher.

Für Commerzbank-Chef Manfred Knof ist die Neubepreisung von Konten einer der Kernpunkte seiner neuen Strategie. Banken sind generell verstärkt auf der Suche nach weiteren Ertragsquellen, da ihre Zinseinnahmen seit Jahren wegen der niedrigen Zinsen im Euro-Raum rückläufig sind oder kaum vom Fleck kommen. Die Geldhäuser versuchen deshalb ihre Provisionseinnahmen unter anderem durch Gebühren zu steigern.

Die ING INGA.AS Deutschland ließ sich von dem Urteil nicht abbringen und setzte kleinere Preiserhöhungen zum 1. Mai um, wie ein Sprecher sagte. Bei der Deutschen Bank DBKGn.DE hieß es, im Moment stünden keine größeren Gebührenänderungen an und man warte die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts ab.

Bislang nahmen Banken Änderungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor und wenn Kunden nicht innerhalb von zwei Monaten widersprachen, galten diese Änderungen als angenommen. Der BGH sieht Kunden dadurch aber unangemessen benachteiligt. Ein offener Punkt ist, ob das Urteil rückwirkend gilt. Dann dürften auf die Banken nicht nur mehr Papierkram zukommen, sondern womöglich auch Rückzahlungen an Kunden. Fraglich ist darüber hinaus, ob die BGH-Entscheidung auch für andere Branchen gilt. (Reporterin: Patricia Uhlig, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 030 2201 33711 für Politik und Konjunktur oder 030 2201 33702 für Unternehmen und Märkte)

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.