Die Deutsche Telekom (DE:DTEGn) soll vor Gericht erstrittene höhere Entgelte für Vorleistungen in Zukunft auch rückwirkend einfordern dürfen. Das sieht laut übereinstimmender Medienberichte eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor, die im Berliner Kabinett beschlossen wurde. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Das Recht gilt nur bei großen Wettbewerbern.
Bundesnetzagentur legt die Höhe fest
Mit Vorleistungen ist unter anderem die Mitnutzung des Kabels der Telekom gemeint, wenn andere Telefonanbieter keine eigenen besitzen. Dafür und für weitere Vorleistungen bekommt die Telekom von den Wettbewerbern Geld. Die Höhe dieser Entgelte wird regelmäßig durch die Bundesnetzagentur festgelegt. „Gegen diese Festlegungen können die Unternehmen gerichtlich vorgehen, was in der Regel auch geschieht, weil die Entgelte je nach Standpunkt als zu hoch oder zu niedrig angesehen werden“, wie etwa die Wirtschaftswoche schreibt.
Nur die Großen sind betroffen
In all jenen Fällen, in denen die Deutsche Telekom gerichtlich ein höheres Entgelt durchsetzen konnte, durfte sie dieses bislang nicht rückwirkend von den Wettbewerbern einfordern. Bei kleineren Unternehmen mit weniger als 100 Millionen Euro Umsatz, wird sich daran auch nichts ändern. Große Wettbewerber sollen laut des Kabinettsbeschlusses auch rückwirkend zahlen. Die Anpassung des Telekommunikationsgesetzes soll eine „angemessene Balance zwischen Wettbewerbsschutz und Rechtschutzgewährleistung“ schaffen.
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Ein Beitrag von Achim Graf.