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EU-Untersuchung zu Danske-Aufsichtsbehörden findet keinen Rechtsbruch

Veröffentlicht am 17.04.2019, 14:22
© Reuters. FILE PHOTO: General view of the Danske Bank building in Copenhagen
DBKGn
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DANSKE
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© Reuters. FILE PHOTO: General view of the Danske Bank building in Copenhagen

Frankfurt (Reuters) - Behörden in Dänemark und Estland haben laut der EU-Bankenaufsicht EBA im Geldwäscheskandal um das dänische Bankhaus Danske Bank (CO:DANSKE) kein EU-Recht verletzt. Daher sei die Untersuchung darüber abgeschlossen, teilte die EBA am Mittwoch mit.

Ihr Führungsgremium, in dem Vertreter der Aufsichtsbehörden der 28 EU-Länder sitzen, habe am Dienstag dagegen gestimmt, einen Bruch der EU-Gesetze festzustellen. Die EU-Bankenaufsicht hatte im Februar eine formelle Untersuchung darüber eingeleitet, ob die estnische Finantsinspektsioon und die dänische Finanstilsynet bei ihrem Umgang mit der dänischen Großbank gegen EU-Recht verstoßen haben.

Im Zentrum des Geldwäsche-Skandals steht die estnische Filiale der Danske Bank. Eine interne Untersuchung des Instituts hatte ergeben, dass der größte Teil der zwischen 2007 und 2015 über diese Niederlassung geflossenen Gelder von 200 Milliarden Euro Schwarzgeld-verdächtig war. Das Geld kam unter anderem aus Russland und anderen Teilrepubliken der früheren Sowjetunion. Der Skandal hatte auch nach Deutschland ausgestrahlt, denn die Deutsche Bank (DE:DBKGn) war jahrelang als Korrespondenzbank für die Danske Bank tätig. Laut internen Untersuchungen des größten deutschen Geldhauses wurden rund 150 Milliarden Euro über ihre Systeme abgewickelt.

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