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Finanzministerium - Wirecard-Spekulanten sind alte Bekannte

Veröffentlicht am 12.07.2019, 15:32
Aktualisiert 12.07.2019, 15:36
© Reuters.  Finanzministerium - Wirecard-Spekulanten sind alte Bekannte
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Berlin (Reuters) - Die Leerverkaufs-Attacken auf den Zahlungsabwickler Wirecard (DE:WDIG) Anfang des Jahres sind nach Erkenntnissen des Bundesfinanzministeriums von einschlägig bekannten Spekulanten gekommen.

Diese Akteure hätten "überwiegend auch schon in der Vergangenheit Netto-Leerverkaufspositionen in der Wirecard AG" gehalten, heißt es in einer Reuters vorliegenden Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Bonner Finanzaufsicht BaFin hatte als Reaktion darauf im Februar alle Wetten gegen Wirecard-Aktien wegen einer "ernstzunehmenden Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland" für zwei Monate verboten. Das Unternehmen aus Aschheim bei München war bereits 2008 und 2016 Ziel von Angriffen von Leerverkäufern geworden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hegt der Antwort des Ministeriums zufolge offenbar den Verdacht, dass die Shortseller die "Financial Times" benutzt haben könnten, um Stimmung gegen Wirecard zu machen, damit die Aktie zu drücken und dank der Leerverkaufs-Positionen Kasse zu machen. Deshalb hatte die Aufsichtsbehörde im April Strafanzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation bei der Staatsanwaltschaft München erstattet.

Die zuvor stark gestiegene Wirecard-Aktie war immer wieder abgestürzt, als Medienberichte über angebliche Bilanzfälschungen in Singapur und über undurchsichtige Geschäftspartner im Ausland die Runde machten. Wirecard hat die Vorwürfe zurückgewiesen und sieht sie durch eigene Untersuchungen entkräftet. Die Londoner "Financial Times" hatte erklärt, sie halte an ihrer Berichterstattung fest.

"Die Bafin hat richtig und entschlossen gehandelt. Das mögliche Zusammenspiel von Finanzmedien und Shortsellern muss lückenlos aufgeklärt werden", forderte der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler. Einige Spekulanten hatten der BaFin und der Bundesregierung wegen des Leerverkaufs-Verbots mit Schadenersatzklagen gedroht. Dazu lägen keine Erkenntnisse vor, erklärte das Ministerium.

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