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Gazprom & Nord Stream 2 im US-Streit: Sanktionen rechtmäßig?

Veröffentlicht am 29.09.2020, 10:10
Gazprom & Nord Stream 2 im US-Streit: Sanktionen rechtmäßig?
GAZP
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Wenn wir beim Thema Gazprom (MCX:GAZP) (WKN: 903276) und Nord Stream 2 ehrlich sind, gibt es die EU-Pipeline zwar als ein prägendes Thema, das den russischen Erdgaskonzern in diesen Tagen definiert. Eigentlich existieren jedoch zwei Baustellen, die hierbei gelöst werden müssen.

Zum einen ist es der Fall Nawalny, der selbst innerhalb der EU zuletzt für etwas Distanz zu Russland gesorgt hat. Trotzdem sprechen sich momentan einige Spitzenpolitiker dafür aus, an Nord Stream 2 nicht zu rütteln. Es könnte ansonsten zu einer Gefahr und einem Vertrauensverlust für den Wirtschaftsstandort Deutschland kommen.

Eine zweite Baustelle sind außerdem die US-Sanktionen. In letzter Zeit haben US-Politiker den Druck auf einige Akteure erhöht. Allerdings könnte es in diesem Kontext jetzt einen anderen besorgniserregenderen Blickwinkel geben. Schauen wir im Folgenden daher einmal, was Foolishe Investoren wissen sollten.

Nord Stream 2: US-Sanktionen rechtmäßig? Es gibt seit einiger Zeit Rufe dahin gehend, dass die potenziell extraterritorialen Sanktionen vonseiten der USA sogar völkerrechtswidrig seien. Teile der Bundesregierung, beziehungsweise der Kritiker der USA haben sich hierauf berufen. Allerdings gibt es jetzt ein Rechtsgutachten vonseiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der das infrage stellt.

Demnach sehen die Juristen in den US-Sanktionen, die sich teilweise auch gegen deutsche Unternehmen richten, keinen Verstoß gegen das Völkerrecht. Brisanter Passus im Rahmen dieser Einschätzung: Den USA stehe es nach den Ausnahmeklauseln im Rahmen des Freundschaftsvertrages zwischen Deutschland und den USA frei, ihre nationalen Sicherheitsbelange selbst zu definieren. Das heißt wiederum: Die USA besitzen ein ziemlich großes Ermessen, was das Definieren ihrer Sicherheit angeht. Das könnte zum Verhängnis werden.

Sofern die USA bei Sanktionen entsprechend nicht über die Stränge schlagen, könnte dieser vertraglich festgeschriebene Ermessensfreiraum zu einer völkerrechtlich legitimen Handlung führen. Das zeigt: Rein rechtlich scheint es kaum argumentativen Sprengstoff gegen die US-Sanktionen zu geben. Das Vertragswerk von anno tuck scheint, mit Blick auf das eingeräumte Ermessen, ein Problem zu sein.

Diplomatische Lösung notwendig? Das wiederum könnte dazu führen, dass Deutschland sich mit dem Gutachten möglicherweise ein Eigentor geschossen hat. Die rechtliche Einschätzung mit der Identifikation dieses großen Ermessensspielraumes erscheint jedenfalls plausibel und nachvollzielbar. Wenn die Sanktionen angemessen und verhältnismäßig sind, dürfte es kaum Aussicht auf Erfolg geben. Das erscheint dann doch etwas bitter.

Im Endeffekt scheint eine diplomatische, schnelle Lösung daher die bessere Alternative zu sein. Das empfiehlt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nach den Einschätzungen zu diesem völkerrechtlichen Sachverhalt. Doch auch hier gibt es positive Tendenzen.

Die deutsche Bundesregierung hat schließlich offenbar bereits im August ein Schreiben an die US-Regierung aufgesetzt und Investitionen in die Infrastruktur zum Erhalt von US-Gas angeboten. Da die US-Sanktionen faktisch letztlich auf den Export von US-Gas abzielen sollten, könnte das ein passender Hebel sein.

Rückschlag für Nord Stream 2? Ob es sich bei dieser Erkenntnis um einen Rückschlag für Gazprom und Nord Stream 2 handelt, ist möglicherweise nicht die passende Frage. Das Gutachten zeigt allerdings, dass die EU und Deutschland offenbar nicht so viel rechtliche Möglichkeiten besitzen, wie es zunächst schien. Das erschwert es natürlich, sich gegen die Sanktionen zur Wehr zu setzen.

Bleibt letztlich bloß zu hoffen, dass die Sanktionen durch politische Verhandlungen gelöst werden können. Die Verhandlungsposition der USA dürfte jedoch durch diese neuen Erkenntnisse stärker geworden sein. Für Investoren von Gazprom sind das jedenfalls keine guten Neuigkeiten.

Vincent besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

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