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Gericht hat Bedenken bei VW-Musterfeststellungsklage

Veröffentlicht am 04.07.2019, 15:12
Aktualisiert 04.07.2019, 15:16
Gericht hat Bedenken bei VW-Musterfeststellungsklage

Frankfurt (Reuters) - Das für die große Diesel-Musterklage gegen VW zuständige Gericht hat Bedenken bei einzelnen Punkten geäußert.

Einige der Feststellungsziele der Kläger könnten zu weit gefasst und daher unzulässig sein, erklärte der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Beschluss. Auch sei bei Verbrauchern mit Wohnsitz im Ausland fraglich, ob die Feststellungsziele auch die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen dieser Verbraucheransprüche klären könnten, so das Gericht am Donnerstag.

In Musterfeststellungsklagen sollen für eine Vielzahl von Streitfällen relevante Fragen ein für allemal geklärt werden. Im konkreten Fall wollen Hunderttausende Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen gerichtlich klären lassen, ob sie wegen manipulierter Abgassysteme ihrer Autos Anspruch auf Schadenersatz haben. Die mündliche Anhörung soll im September beginnen.

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