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KORRIGIERT-Gericht hebt Ausfuhr-Sperre gegen Rheinmetall-LKW nach Saudi-Arabien auf

Veröffentlicht am 03.12.2019, 16:35
© Reuters.  KORRIGIERT-Gericht hebt Ausfuhr-Sperre gegen Rheinmetall-LKW nach Saudi-Arabien auf
RHMG
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(Korrigiert im zweiten Absatz den Namen des ermordeten Journalisten Khashoggi)

Düsseldorf, 03. Dez (Reuters) - Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat ein vom Bund verfügtes Ausfuhrverbot von Militär-Lastwagen des Rheinmetall RHMG.DE -Konzerns nach Saudi-Arabien gekippt. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügte Außerkraftsetzung der Gültigkeit einer bereits erteilten Ausfuhrgenehmigung hob das Gericht wegen einer unzureichenden Begründung auf, wie es am Dienstag mitteilte. Rheinmetall hatte einem Sprecher zufolge vor dem Gericht Klage erhoben. Vom Bundeswirtschaftsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Der Konzern hatte 120 Lastwagen im Wert von rund 136 Millionen Euro an die Streitkräfte Saudi-Arabiens liefern wollen. Die Bundesregierung hatte indes nach der Ermordung des saudischen Regimekritikers Jamal Khashoggi einen Waffenexportstopp für Saudi-Arabien verhängt. Der Journalist Khashoggi war am 2. Oktober 2018 im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul getötet worden, was einen internationalen Proteststurm gegen die Regierung in Riad auslöste.

Rheinmetall hatte dem Gericht zufolge bis Ende Oktober 2018 20 der LKW nach Saudi-Arabien ausgeführt. Erstmals mit Bescheid vom November 2018 habe der Bund befristet die Gültigkeit der Genehmigung außer Kraft gesetzt und dies damit begründet, dass sich die Lage in der Region durch die Ermordung Khashoggi weiter zugespitzt habe. Weitere Bescheide folgten. Dem Gericht zufolge wurden die Entscheidungen aber nur pauschal und knapp begründet. Dies entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen. Außenwirtschaftliche Entscheidungen seien nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung von vornherein jeglicher Begründungspflicht entzogen, teilte das Frankfurter Gericht mit. Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig. Der Bund kann vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Entscheidungen vorgehen.

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