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Kein Musterprozess für Diesel-Anlegerklagen gegen Porsche SE

Veröffentlicht am 27.03.2019, 10:17
© Reuters. 89th Geneva International Motor Show in Geneva
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Frankfurt (Reuters) - Anlegerklagen gegen den VW-Großaktionär Porsche (DE:PSHG_p) SE im Zusammenhang mit dem Dieselskandal sollen nicht in einem separaten Musterprozess verhandelt werden.

© Reuters. 89th Geneva International Motor Show in Geneva

Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch. Die Schadenersatzklagen von Anlegern sollen deshalb ausgesetzt werden, bis in dem schon laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen (DE:VOWG) am Oberlandesgericht Braunschweig eine Entscheidung gefallen ist. Nach Auffassung des Gerichts geht es nämlich um den selben Sachverhalt - die Frage, ob VW im September 2015 den Kapitalmarkt zu spät per Ad-hoc-Mitteilung über den Abgasskandal und dessen finanzielle Folgen informiert hat. Die Porsche SE (PSE), eine Holding der Eignerfamilien Porsche und Piech, war als größter VW-Anteilseigner zu dieser Frage ebenfalls ad-hoc-pflichtig. Es gebe eine beachtliche Schnittmenge von Sach- und Rechtsfragen in beiden Verfahren, erklärte das Gericht.

Die Kläger argumentieren, sie hätten PSE-Aktien 2014/15 zu teuer erworben und Kursdifferenzschäden von bis zu einer Milliarde Euro erlitten. In Stuttgart sind 200 Anlegerklagen gegen die PSE über Forderungen von insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro anhängig. Zu den Klägern gehört die US-Investmentgesellschaft Elliott mit ihrem Fonds Greenwich. Deren Anwälte hatten früher erklärt, für das Musterverfahren vor dem Bundesgerichtshof weiter streiten zu wollen. Das OLG ließ die Revision zum BGH zu.

Das OLG Stuttgart erklärte weiter, es könne später zu einem Musterverfahren gegen die PSE kommen, falls es nach Abschluss des Prozesses in Braunschweig noch zusätzliche Fragen gebe. So könnte zu klären sein, ob eine Muttergesellschaft den Kapitalmarkt über Insiderinformationen bei der Tochter informieren müsse. Bei VW und PSE gab es hier eine besondere Konstellation: Als der Dieselskandal ausbrach, war der damalige VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der PSE. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch, inwieweit Winterkorn persönlich für den Dieselbetrug verantwortlich ist. Die PSE argumentierte, Winterkorn habe wegen Verschwiegenheitspflicht Informationen über VW nicht an die PSE weitergeben dürfen. Die Holding begrüßte das Urteil des OLG. Durch ein einheitliches Verfahren könnten widersprüchliche Entscheidungen vermieden werden. (AZ OLG 20 Kap 2/17, 3/17, 4/17)

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