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KORREKTUR: Deutsche Börse stellt Handel mit Cannabis-Aktien ein

Veröffentlicht am 26.06.2018, 19:38
© Reuters.  KORREKTUR: Deutsche Börse stellt Handel mit Cannabis-Aktien ein
DB1Gn
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(Im ersten Absatz der Meldung wurde ein Satz ersetzt. Richtig muss es heißen: "Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream wird ab Ende September keine Aktien von Unternehmen mehr abwickeln, die Cannabis produzieren oder dessen Herstellung finanzieren." (nicht: "Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream wird Ende September den Handel mit Aktien von Unternehmen, die Cannabis produzieren oder dessen Herstellung finanzieren, einstellen.") Damit wird klargestellt, dass Clearstream selbst keinen Aktienhandel betreibt.)

FRANKFURT/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Empfindlicher Dämpfer für die zuletzt im Höhenrausch befindliche Cannabis-Branche in Europa: Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream (4:DB1Gn) wird ab Ende September keine Aktien von Unternehmen mehr abwickeln, die Cannabis produzieren oder dessen Herstellung finanzieren. "Clearstream Banking SA hat in seiner Funktion als Zentralverwahrer von seiner lokalen Aufsichtsbehörde in Luxemburg CSSF Leitlinien für den Umgang mit Cannabis/Marihuana-bezogenen Wertpapieren erhalten", bestätigte eine Sprecherin der Deutschen Börse am Dienstag einen "Handelsblatt"-Bericht. "Diese Vorgaben führen dazu, dass Clearstream keine neuen Zulassungs- oder Annahmeanträge annehmen kann." Der Handel in diesen Wertpapieren werde daher mit Ablauf des 28. September 2018 eingestellt. Betroffen sind knapp 150 Unternehmen. In Luxemburg ist der Besitz und Konsum von Cannabis/Marihuana illegal. Auch der medizinische Einsatz von Cannabis, zum Beispiel bei Schmerzpatienten, ist anders als in Deutschland dort noch verboten. In Deutschland dürfen Ärzte seit dem 10. März 2017 medizinisches Cannabis verschreiben, etwa für Schmerztherapien. Das hatte der Branche einen Schub gegeben. Doch Hanf hat einen zweifelhaften Ruf, darum sind solche Anwendungen nicht unumstritten.

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