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KORREKTUR/Gutachter: Porsche-Pfusch an VW-Aktienkurs 2008 nicht belegbar

Veröffentlicht am 06.11.2015, 14:07
Aktualisiert 06.11.2015, 14:09
© Reuters.  KORREKTUR/Gutachter: Porsche-Pfusch an VW-Aktienkurs 2008 nicht belegbar

(Im letzten Satz wurde korrigiert: nicht nachzuvollziehen (statt: nicht möglich.))

STUTTGART (dpa-AFX) - Im Porsche-Prozess gegen den früheren Firmenchef Wendelin Wiedeking und dessen Finanzvorstand Holger Härter kann ein Gutachten die Vorwürfe der Anklage nicht stützen. In der Finanzkrise sei die Situation an den Börsen 2008 so chaotisch gewesen, dass Kursturbulenzen der VW-Aktie (XETRA:VOW3) mit wissenschaftlichen Kriterien nicht eindeutig einer Porsche-Pressemitteilung zuzuordnen seien, sagte der Wirtschaftsprofessor Hans-Peter Burghof am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht.

Die beiden Manager stehen wegen Marktmanipulation vor Gericht. Sie sollen mit fehlerhaften Mitteilungen auf den VW-Kurs eingewirkt haben, um die damals geplante Übernahme des Branchenriesen zu stemmen. Dies bestreiten sie.

Burghof stellte vor dem Stuttgarter Landgericht den zweiten Teil eines Gutachtens vor, worin er die Wirkung einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 auf den VW-Kurs untersucht. In der Mitteilung, an einem Sonntag, hatte Porsche (DE:PSHG_p) erstmals die Absicht erklärt, 75 Prozent der VW-Anteile übernehmen zu wollen. An den nächsten beiden Tagen schnellte der Kurs zwischenzeitlich um das Vielfache auf mehr als 1000 Euro in die Höhe. Anleger, die auf einen fallenden VW-Kurs gewettet hatten, machten Milliardenverluste.

Burghof bestätigte zwar einen Zusammenhang zwischen der Mitteilung und dem Kurssprung. Er gab aber zu bedenken, dass man damals wegen der Finanzkrise bereits in einer Situation des Marktversagens gewesen sei, in dem die Wirkung einer Firmeninformation mit bewährten wissenschaftlichen Methoden nicht nachzuvollziehen sei.

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