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Lufthansa gibt im Streit mit Condor auf EU-Schelte hin nach

Veröffentlicht am 26.03.2021, 18:15
© Reuters.
LHAG
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Frankfurt, 26. Mrz (Reuters) - Die Lufthansa LHAG.DE gibt im Streit mit dem Ferienflieger Condor um eine Vereinbarung über Zubringerflüge vorerst klein bei. "Wir ziehen in Erwägung, den Vertrag mit Condor vorerst weiter laufen zu lassen", sagte ein Lufthansa-Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. "Es war uns nicht bewusst, dass es so schlecht um Condor steht." Die mit einem milliardenschweren staatlichen Hilfspaket gestützte Lufthansa reagiert damit auf Druck der EU-Kommission. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte sich nach einem Bericht des Magazins "Spiegel" bei der Bundesregierung beschwert über das Vorgehen der Lufthansa gegenüber Condor.

Der ebenfalls mit öffentlichen Geldern über Wasser gehaltene Ferienflieger hatte wegen der Kündigung Klage beim EU-Gericht eingelegt mit dem Ziel, nachträglich Beihilfeauflagen für das Lufthansa-Rettungspaket durchzusetzen. Condor beschwerte sich auch beim Bundeskartellamt. Aus Sicht von Condor handelt sich bei der im Juni wirksam werdenden Kündigung um Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist auf Zubringerflüge im Inland angewiesen, um seine Langstreckenjets füllen zu können. Die Lufthansa ist dagegen nach wie vor der Ansicht, dass das Beenden des Vertrags rechtlich nicht zu beanstanden ist, erklärte der Sprecher weiter. Die Kranich-Linie ist dringend selbst auf Passagiere für Ferienflüge angewiesen, um durch die Corona-Krise zu kommen dem "Spiegel" zufolge ist Vestager auf der Seite der Condor. Sie drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, wenn die Regierung den Vorstoß der Lufthansa nicht stoppen sollte. Die Wettbewerbshüterin hätte in einem Videocall mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) außerdem bemängelt, dass die Lufthansa im Februar 25 Millionen Euro Zinsen an Anleihegläubiger gezahlt hatte, ohne Brüssel darüber zu informieren. Die Zahlung hätte gestundet werden können. Gläubiger oder Aktionäre sollen nach den EU-Beihilferegeln nicht bedient werden, solange ein Unternehmen auf Geld der Steuerzahler angewiesen ist.

Das Bundeswirtschaftsministerium lehnte eine Stellungnahme zu dem Magazinbericht ab. Das Bundesfinanzministerium und die EU-Kommission waren vorerst nicht zu erreichen.

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