Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Neues Wirecard-Financial-Times-Déjà-vu: Folgen jetzt etwa nur noch olle Kamellen?

Veröffentlicht am 20.12.2019, 09:18
© Reuters.
WDIG
-

Die aktuellen Irrungen und Wirrungen rund um Wirecard (DE:WDIG) (WKN: 747206) dürften den meisten Investoren bereits vorkommen wie ein Déjà-vu. Bereits zum Jahresanfang hat die „Financial Times“ schließlich ordentlich Druck in die Erfolgsgeschichte von Wirecard gebracht. Mitsamt Shortsellern und den Vorwürfen der bilanziellen Unregelmäßigkeiten fühlt sich das zugegebenermaßen sehr stark nach Februar des Jahres 2019 an.

Es wird allerdings noch schlimmer: Zum Donnerstag dieser Woche fährt die „Financial Times“ nämlich erneut Geschütze gegen den Zahlungsdienstleister auf, die dieses Déjà-vu-Gefühl noch einmal deutlich verstärken.

Werfen wir im Folgenden daher einen Blick auf die aktuellen Inhalte und schauen einmal, warum uns all das mächtig bekannt vorkommt. Und was das womöglich für den weiteren Verlauf der Causa Wirecard bedeutet.

Indien im Fokus! Nachdem die „Financial Times“ zum Herbst dieses Jahres die Geschäftspraktiken in Dubai und Irland angeprangert hat, folgt nun eine weitere Region. Demnach gebe es Unregelmäßigkeiten beim Geschäftsgebaren des DAX-Konzerns in Indien. Klingt seltsam vertraut, nicht wahr?

Jedenfalls geht es in einem neuen Artikel um die Übernahme der indischen Unternehmen Hermes I Ticket und GI Technologies, die bereits einige Zeit zurückliegen. Der heutige DAX-Konzern hat diese zwei Unternehmen nämlich bereits im Jahre 2015 übernommen, wobei vielen diese Namen wohl ebenfalls bekannt vorkommen dürften? Etwa ein Déjà-vu?

Nein, mitnichten. Denn die Vorwürfe, dass es bei der Abwicklung der Transaktion über Mittelsmänner Unregelmäßigkeiten beim Kaufpreis gegeben habe, dürften den meisten Investoren wohl ebenfalls bekannt vorkommen und genauer gesagt ist all das ein Sachverhalt, der bereits seit längerer Zeit bekannt ist und ebenfalls zur ersten Causa Wirecard mächtig aufgewirbelt worden ist.

Ob bei dieser Transaktion etwas dramatisch verkehrt gelaufen ist und wieso die damaligen Verkäufer womöglich lediglich rund ein Zehntel dessen bekommen haben, was das Unternehmen augenscheinlich wert ist, ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen. Allerdings, wie gesagt, hat die „Financial Times“ dieses Kapitel nun ein weiteres Mal aufgemacht.

Neuigkeiten? Fehlanzeige! Es ist an dieser Stelle ein wenig fraglich, warum ausgerechnet das Indien-Geschäft ein weiteres Mal aufgemacht wird und es ist gefühlt zumindest ein ähnlicher Verlauf wie zu Beginn des aktuellen Börsenjahres. Auch damals ist, nach Singapur, die Region um Indien dazugekommen, was das regionale Ausmaß erweitert und die Unsicherheit damals vergrößert hat.

Das könnte durchaus vielsagend sein. Womöglich haben die „Financial Times“-Autoren in diesen Tagen ihr Pulver verschossen, wollen ihre derzeitige Macht über den Zahlungsdienstleister oder ihre zweiten metaphorischen fünf Minuten des Ruhms dennoch weiter ausreizen? Eine durchaus vertretbare These, zumal die Vorwürfe, wie gesagt, alles andere als neu sind.

Des Weiteren könnten die neuerlichen Shortseller-Aktivitäten natürlich ebenfalls damit in Verbindung gebracht werden, wobei explizit noch immer nicht klar ist, ob das Autoren-Team und die besagten Leerverkäufer in Verbindung stehen. Die letzten Berichte haben hier, wenn überhaupt, auf Indizien schließen lassen, was diese Argumentation ebenfalls entkräftet hat.

Als positiv zu werten ist jedoch immerhin, dass lediglich olle Kamellen zum weiteren Verfahrensgang in der Causa Wirecard beitragen. Vielleicht ist das ein Indikator dafür, dass das Schlimmste womöglich ausgestanden ist.

Bemerkenswerte Parallelen Unterm Strich sind die Parallelen dennoch bemerkenswert und das Indien-Kapitel ein weiterer Reminder dafür, dass es noch Dinge gibt, die ausgeräumt werden wollen. Ob die weiteren Berichte eine Bedeutung haben oder nicht, wird er weitere Verfahrensgang zeigen. Weder Intention noch weitere Maßnahmen dürften sich hiervon verlässlich ableiten lassen.

Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2019

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.