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NRW: Steuerzahler darf nicht Leidtragender der VW-Affäre werden

Veröffentlicht am 07.10.2015, 20:34
Aktualisiert 07.10.2015, 20:36
© Reuters.  NRW: Steuerzahler darf nicht Leidtragender der VW-Affäre werden
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DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Für mögliche Steuerschäden durch die Abgas- Manipulationen von VW (XETRA:VOW3) soll nach Ansicht von Nordrhein-Westfalens Landesregierung der Konzern und nicht der Steuerzahler geradestehen.

In einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verweise sein NRW-Amtskollege Norbert Walter-Borjans (SPD) auf Steuervorteile für Diesel-Fahrzeuge mit niedrigen Abgaswerten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag). Wegen der von VW eingestandenen Manipulationen könnten Kfz-Steuern zu niedrig festgesetzt worden sein. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass der Staat den Käufern von VW-Fahrzeugen Nachzahlungsbescheide schicke und die Autobesitzer auf diese Weise dazu zwinge, sich das Geld durch aufwendige Schadensersatzklagen bei Volkswagen (XETRA:VOW3) zurückzuholen.

Genauso wenig dürfe der Staat "auf dem Schaden sitzen bleiben", zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Die Bundesregierung solle "dringend" eine unbürokratische Lösung mit dem Autobauer vereinbaren. "Im Ergebnis muss Volkswagen für den entstandenen Steuerschaden haften", verlangt Walter-Borjans laut den Zeitungsinformationen.

Eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums bestätigte am Mittwochabend, dass es einen Brief an Schäuble gibt. Details dazu nannte sie nicht. Nach dpa-Informationen will NRW erreichen, dass der Steuerzahler nicht der Leidtragende der Manipulationen von VW an Dieselautos ist.

Laut "Süddeutscher Zeitung" erklärte das Bundesfinanzministerium, man beteilige sich nicht an Spekulationen über mögliche Folgen der VW-Affäre für die Kraftfahrzeugsteuer. Die vom Verkehrsministerium zur Aufklärung der Affäre eingesetzte Untersuchungskommission ermittele den Sachverhalt. Erst wenn dies geschehen sei, könnten steuerliche Auswirkungen beurteilt werden, hieß es laut Zeitung.

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