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Online-Werbung: EU-Kommission ermittelt gegen Meta und Google

Veröffentlicht am 11.03.2022, 13:10
Aktualisiert 11.03.2022, 13:15
© Reuters.
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BRÜSSEL/LONDON (dpa-AFX) - Die EU-Kommission ermittelt wegen möglicher Wettbewerbsverzerrung bei Online-Werbung gegen den Facebook-Konzern Meta und Google (NASDAQ:GOOGL) . Eine Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen könne darauf abzielen, Konkurrenz auszugrenzen, teilte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Freitag zur Begründung mit. Google wies den Verdacht zurück.

Google und Meta sind grundsätzlich Konkurrenten im Online-Werbemarkt. Nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 2018 nimmt aber Facebook (NASDAQ:FB) auch an Auktionen um Anzeigenplätze auf einer Google-Plattform teil.

Google versteigert etwa über das System Open Bidding in Echtzeit Online-Werbeflächen auf Websites oder in Apps. Facebooks Plattform Audience Network nimmt daran teil. Die Kommission befürchtet, dass die Kooperation konkurrierende Technologien schwächen und vom Markt für Display-Werbung ausschließen könne. Sogenannte Display-Werbung sind beispielsweise klassische Banner, die auf Websites eingeblendet werden, aber etwa auch Pop-Ups oder andere grafische Werbeelemente auf Internetseiten.

Auch die britische Kartellbehörde CMA (Competition and Markets Authority) teilte mit, es seien Ermittlungen gegen Google und Meta des Verdachts der Wettbewerbsverzerrung eingeleitet worden. "Wir machen uns Sorgen, dass Google sich mit Meta zusammengetan haben könnte, um Wettbewerber zu behindern, die Betreibern wichtige Dienstleistungen zur Anzeige von Werbung im Internet anbieten", sagte CMA-Chef Andrea Coscelli.

Ein Google-Sprecher entgegnete, die Behauptungen über die Vereinbarung seien falsch. Facebooks Audience Network bekomme keine Vorteile, die dem Dienst helfen würden, Auktionen zu gewinnen. Der Deal verstärke hingegen den Wettbewerb.

In den USA gehen bereits mehrere Bundesstaaten vor Gericht gegen den Deal vor. Sie beziehen sich unter anderem darauf, dass Facebook mit der Vereinbarung die Entwicklung einer eigenen konkurrierenden Plattform eingestampft habe.

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