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ROUNDUP: Kontrolleure stoßen auch in Münster auf Verstöße bei Organvergabe

Veröffentlicht am 04.09.2013, 17:57
Aktualisiert 04.09.2013, 18:04
BERLIN/MÜNSTER (dpa-AFX) - In vier deutschen Transplantationszentren sind Kontrolleure auf schwerwiegende Verstöße bei der Organvergabe gestoßen. Es handelt sich neben den bereits bekannten Fällen in den Unikliniken Göttingen und Leipzig sowie im Münchner Klinikum rechts der Isar auch um Fälle in Münster. Durch die Verstöße seien bestimmte Patienten auf der Warteliste weiter nach oben gerückt. Das teilte die zuständige Prüfungs- und Überwachungskommission von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Mittwoch in Berlin mit.

Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigte auf Nachfrage Vorermittlungen. 'Wir warten noch auf die Akten aus Berlin und werden dann prüfen, ob es strafbare Handlungen gab', sagte ein Sprecher.

Am Uniklinikum Münster (UKM) stellten die Kontrolleure 25 Richtlinienverstöße fest. Die Bundesärztekammer betonte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass diese Verstöße 'keinesfalls kriminell' seien. 16 Vorwürfe weist das UKM in einer Stellungnahme zurück, weil hier die Richtlinien der Bundesärztekammer nicht eindeutig zu interpretieren seien. Bei neun Richtlinienverstößen am UKM handele es sich tatsächlich um 'einzelne Fehler in Meldeformularen'. Diese stünden aber nicht im Zusammenhang mit Versicherungsstatus, Alter oder Herkunft der Patienten, betonte die Klinikleitung.

Weil das UKM von Fehldeutungen spricht, fühlt sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz darin bestätigt, 'dass die Regeln doch nicht so klar und zwingend sind, wie uns die Beteiligten im Organspendesystem weismachen wollen', erklärte der Vorstand Eugen Brysch. 'Die tiefste Vertrauenskrise der Organspende in Deutschland verlangt politische Konsequenzen.'

Den festgestellten Richtlinienverstößen müsse nun im Detail nachgegangen werden, hieß es aus dem NRW-Gesundheitsministerium. 'Zu klären ist dabei auch, auf welcher Grundlage und aus welchem Motiv heraus Kliniken im Einzelnen gegen Richtlinien verstoßen haben. Die Zuständigkeiten liegen hier zunächst bei der Bundesärztekammer, den Landesärztekammern und der Staatsanwaltschaft', betonte das Ministerium in Düsseldorf.

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, kommentierte den Prüfbericht am Mittwoch ebenfalls: Die Kontrolleure hätten erklärt, dass Münster anders einzuordnen sei als beispielsweise Göttingen oder München. 'Es hat in Münster keine Bereicherung oder Bevorzugung einer besonderen Klientel gegeben. Es ist auch kein gespendetes Organ verloren gegangen.'

Das UKM hatte bereits im Juli nach einem Medienbericht über angebliche Vorwürfe mitgeteilt, kein Patient habe eine Leber erhalten, bei dem nicht die notwendige Indikation für eine Transplantation bestanden habe. Die Klinik hatte sich nach Angaben ihrer Sprecherin damals selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, um alles aufklären zu lassen.

Insgesamt wurden die Vorgänge an den 24 Leberzentren in Deutschland überprüft, die weiteren Organprogramme sollen in den kommenden Jahren folgen. Es gibt 47 Transplantationszentren./bw/lic/sah/DP/stb

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