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ROUNDUP/Nach Gasurteil: Verbraucherzentrale sieht Ansprüche für viele Kunden

Veröffentlicht am 31.07.2013, 12:50
KARLSRUHE/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Hunderttausende Gaskunden können der Verbraucherzentrale NRW zufolge nach dem BGH-Urteil Preiserhöhungen der vergangenen drei Jahre gerichtlich anfechten. Sie hätten dabei unter bestimmten Voraussetzungen gute Aussichten, die Erhöhungen erstattet zu bekommen, weil diese den vorgeschriebenen Transparenzanforderungen nicht genügten, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf. Die Energieversorger sollten sich jetzt nicht stur stellen, sondern mit den Verbraucherzentralen Gespräche über eine außergerichtliche Einigung aufnehmen. 'Jetzt dürfen nicht Hunderttausende Gaskunden gezwungen werden, vor Gericht zu gehen.'

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem mit Spannung erwarteten Urteil Preiserhöhungen des Essener Energiekonzerns RWE aus den Jahren 2003 bis 2005 für unwirksam erklärt, weil RWE die Kunden nicht umfassend genug über Preissteigerungen aufgeklärt habe. Ein RWE-Sprecher sagte, das Urteil gelte zunächst einmal nur für die Kläger und nicht für alle Kunden. Welche Auffassung der BGH zur Frage der Übertragbarkeit habe, werde sich erst aus dem schriftlichen Urteil ergeben, das noch nicht vorliege.

Die vom Gericht verworfenen Preiserhöhungen basierten auf 2006 abgelösten älteren Vertragsbedingungen, den sogenannten AVB Gas. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist der BGH-Spruch aber auch auf die neue, jetzt geltende Grundversorgungsverordnung Gas (GVV) zu übertragen. Sie zwar nicht identisch, aber in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich, sagte die Sprecherin der Verbraucherzentrale. Wer als Gas-Sonderkunde Erhöhungsschreiben bekomme, die sich auf die GVV Gas bezögen, könne deshalb Widerspruch einlegen. Dies sei nach geltender Rechtsprechung drei Jahre rückwirkend möglich. Die Mehrheit der gut 10 Millionen deutschen Gaskunden haben Sonderverträge. Bei den rund 400.000 RWE-Gaskunden sind es 60 Prozent./rs/din/DP/edh

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