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Scheuer legt Gesetzentwurf mit mehr Spielraum für neue Fahrdienste vor

Veröffentlicht am 08.10.2020, 14:12
Aktualisiert 08.10.2020, 14:18
© Reuters.
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Berlin, 08. Okt (Reuters) - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will Fahrdienst-Anbietern wie Uber (NYSE:UBER), Free Now und die Volkswagen-Tochter Moia VOWG.DE bei Taxi-Diensten mehr Spielraum geben. Der Gesetzentwurf seines Ministerium, der Reuters am Donnerstag vorlag, lehnt sich an Ergebnisse einer Kommission mit Vertretern verschiedener Parteien vom Sommer an. Ziel sei es, mehr digitale Angebote auf Anforderung ("on demand") mit verschiedenen fremden Mitfahrern möglich zu machen, heißt es im Entwurf. Uber und andere neue Anbieter sollen so aus einer Grauzone oder Pilotphase heraus und ihre Dienste regulär anbieten können. Die besonders umstrittene Rückkehrpflicht für Fahrdienste zum Ausgangsstandort soll aber grundsätzlich bestehen bleiben. Uber-Fahrer müssen also leer zu ihren Ausgangspunkten zurückfahren und können nicht unterwegs neue Fahrgäste einsammeln.

In ersten Eckpunkten des Verkehrsministeriums war diese Pflicht noch komplett entfallen, wogegen die Taxi-Branche massiv protestiert hatte. Kommunen sollen insgesamt mehr Rechte bekommen und beispielsweise zulassen können, dass ein Fahrdienst mehrere Betriebsstätten an einem Ort anmeldet, um leere Rückkehrfahrten zu verkürzen. Regulär erlaubt sein sollen auch sogenannte Pooling-Dienste: Diese Sammeltaxen fahren nicht wie Busse und Bahnen auf festen Routen, sondern befördern Passagiere zusammen, die sich vorher per App gemeldet haben. Auch reguläre Verkehrsbetriebe sollen solche Dienste anbieten können, die es bisher als Pilotprojekte gab. Das könnte die Lage gerade für Menschen im ländlichen Raum verbessern. Für andere Anbieter entfällt der Kommission zufolge hier die Rückkehrpflicht. Die Kommunen können aber auch hier Einschränkungen verfügen, um ihren eigenen Nahverkehr zu schützen.

Das Taxi-Gewerbe wiederum soll flexiblere Tarife einführen können wie einen festen Streckentarif ohne Zeitfaktor oder Korridore mit Höchst- und Mindestpreisen. Dem Gesetzentwurf müssen neben Bundestag auch die Bundesländer zustimmen.

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