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Schienenkartell: ThyssenKrupp verliert Prozess um Privatvermögen

Veröffentlicht am 17.09.2015, 16:56
© Reuters.  Schienenkartell: ThyssenKrupp verliert Prozess um Privatvermögen
TKAG
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DORTMUND (dpa-AFX) - ThyssenKrupp (XETRA:TKAG) ist am Donnerstag mit dem Versuch gescheitert, sich im Zusammenhang mit dem Schienenkartell Zugriff auf das Vermögen eines seiner angeklagten Ex-Vorstände zu sichern. Der 57-jährige Manager, der zurzeit in Bochum wegen illegaler Kartellabsprachen vor Gericht steht, hatte seiner Tochter kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2011 ein Darlehen von 400 000 Euro gewährt. Um die Vermögensübertragung rückgängig zu machen, hatte ThyssenKrupp nun die Tochter verklagt. Das Dortmunder Landgericht hat aber entschieden: So lange es keinen Titel gegen den Ex-Vorstand gebe, könne die Tochter nicht verklagt werden.

ThyssenKrupp hat den Ex-Vorstand auf insgesamt knapp 300 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Die Summe setzt sich aus Strafzahlungen an das Kartellamt und Zahlungen an die Deutsche Bahn zusammen. Nach Ansicht des Anwalts, der den Konzern vor dem Dortmunder Landgericht vertreten hat, soll der 57-Jährige 2011 versucht haben, sich gezielt vermögenslos zu machen. "Es gibt handschriftliche Aufzeichnungen, wie er sein Vermögen verschieben muss, um es dem Zugriff von ThyssenKrupp zu entziehen", sagte der Anwalt vor der 2. Zivilkammer des Dortmunder Landgerichts. Nach Angaben des Gerichts hat es vor den Landgerichten in Essen und Berlin bereits gleichgelagerte Klagen von ThyssenKrupp gegen die Ehefrau und den Sohn gegeben. Beide seien ebenfalls als unzulässig abgewiesen worden. Der Anwalt der Tochter hat im Prozess bestritten, dass gezielt Vermögen verschoben worden ist. Im Bochumer Strafprozess um das Schienenkartell müssen sich zurzeit sieben Ex-Manager verantworten, darunter zwei Ex-Vorstände von ThyssenKrupp. Sie sollen jahrelang Preise und Lieferquoten für Schienen abgesprochen haben.

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