Für den Autovermieter Sixt (DE:SIXG) war heute der große Tag! Denn nach einem jahrelangen Rechtsstreit sollte heute das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der TV-Zwangsgebühren aka Rundfunk-Beitrag sprechen. Das tat es auch. Leider zu Ungunsten von Sixt und den weiteren Klägern. Für den Autovermieter bedeutet dies, dass er weiterhin nicht nur für alle seine Filialen GEZ-Gebühren abliefern muss, sondern auch für alle Leihwagen mit Radio.
Niederlage war abzusehen!
Allerdings reagierte die Börse recht gelassen auf die Niederlage. Denn schon im Vorfeld war eigentlich deutlich geworden, dass die Verfassungsrichter nicht am aktuellen System wesentlich rütteln werden. Letztlich folgten sie der Spruchlinie der letzten Jahrzehnte: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt höchstrichterlich eine Bestands- und Finanzierungsgarantie.
Sixt Aktie zeigt sich beflügelt!
Die Anleger haken das Thema schnell ab und konzentrieren sich wieder auf die sehr erfreulichen geschäftlichen Entwicklungen. Das hatte auch schon in den vergangenen Wochen eine Rolle gespielt. So konnte die Aktie nach einem erfolgreichen Test der 100-Tage-Linie zuletzt wieder kräftig an Momentum gewinnen und ist auf bestem Wege, das bisherige Hoch wieder zu erreichen. Hier könnte sich später auch noch der Quartalsbericht positiv auswirken. Dieser ist für Mitte August avisiert.
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Ein Beitrag von Carsten Müller.