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Staatsanwaltschaft sieht VW-Ermittlungen bald auf „Ziellinie“

Veröffentlicht am 05.05.2018, 22:14
Aktualisiert 05.05.2018, 22:30
© Reuters.  Staatsanwaltschaft sieht VW-Ermittlungen bald auf „Ziellinie“
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Braunschweig (dts Nachrichtenagentur) – Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig bewegen sich die deutschen Ermittlungen gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn und 38 weitere Beschuldigte wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen auf die Ziellinie zu.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) am Samstag, dass den Verteidigern der Beschuldigten „im Sommer“ Akteneinsicht gewährt werden solle. Weiter sagte Ziehe: „Wenn man sich die Ermittlungen, die im Dieselverfahren Vorgänge bei VW (DE:VOWG) aus etwa zwölf Jahren aufklären sollen, als Marathonlauf vorstellt, beginnt damit quasi die Runde im Stadion mit Sicht auf die Ziellinie.“

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft zeigte sich nicht überrascht von der Anklage und dem Haftbefehl gegen Winterkorn in den USA. „Denn die darin genannten Sachverhaltsdarstellungen sind uns – unabhängig von einer etwaig anderen Bewertung – in größeren Teilen aus unseren eigenen Ermittlungen bereits bekannt.“ Die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe schon seit längerer Zeit sehr gute Rechtshilfebeziehungen mit den US-Kollegen.

„Die Quellen der Erkenntnis sprudeln auf beiden Seiten des Atlantiks und wir tauschen regelmäßig Informationen aus“, sagte Ziehe der F.A.S. Das US-Justizministerium hatte der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausdrücklich für die Zusammenarbeit gedankt, als es am Donnerstag die Anklage gegen Winterkorn veröffentlichte. Im Zuge der Rechtshilfe können Dokumente ausgetauscht werden. Außerdem können US-Ermittler Vernehmungen von Zeugen oder Beschuldigten in Deutschland beiwohnen.

Ziehe verwahrte sich gegen Vorwürfe, seine Behörde verschleppe die Ermittlungen, nachdem die US-Justiz am Freitag Haftbefehl gegen Winterkorn erlassen hatte. Er verwies auf Unterschiede im dortigen Rechtssystem, die das Verfahrensrecht, die Beweiswürdigung und die Straftatbestände betreffen. „Wir können zum Beispiel nie einzelne Personen anklagen, solange der gesamte Ermittlungskomplex nicht abgeschlossen ist und die Beschuldigten rechtliches Gehör erhalten haben“, sagte Ziehe der F.A.S.

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Ein Beitrag von dts News.

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