Und wieder ist bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) eine Frist abgelaufen – wie war das Ergebnis dazu, das ist die Frage. Konkret geht es um die Frist für die sogenannte „lock-up early bird fee“. Das ist eine Vergünstigung, die Steinhoff denjenigen Gläubigern zugesagt hat, die dem „lock-up agreement“ (mit LUA abgekürzt) bis zu einer bestimmten Frist zustimmen. Und diese Frist war der 18. Juli. Diese Frist war bereits um 24 Stunden verlängert worden. Die ursprüngliche Frist gesetzt hatte Steinhoff mit einer Meldung vom 11. Juli. Um was es bei diesem „lock-up agreement“ im Wesentlichen geht:
Steinhoff: Diese Punkte sind noch offen
Bei diesem LUA geht es darum, dass die Gläubiger Steinhoff bzw. den entsprechenden Tochter-Unternehmen Zeit gewähren im Hinblick auf die Bedienung der Schulden. Dann könnte Steinhoff vielleicht eine Insolvenz abwenden – natürlich unter der Voraussetzung, dass es ansonsten im operativen Geschäft so gut läuft, dass dies gerechtfertigt ist. Das Unternehmen veröffentlichte heute eine erste Meldung zu den Ergebnissen des LUA. Demzufolge haben zwischen 89 % und 99 % der Gläubiger (je nach Schuldverschreibung) dem Agreement zugestimmt. Das sind potenziell positive Nachrichten. Aber selbstverständlich hängt weiterhin alles davon ab, dass Steinhoff seine Verbindlichkeiten tatsächlich tilgen bzw. restrukturieren kann.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.