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Steinhoff: Mal wieder eine Fristverlängerung!

Veröffentlicht am 18.07.2018, 19:41
© Reuters.  Steinhoff: Mal wieder eine Fristverlängerung!

Mal wieder eine Neuigkeit von der Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“). So wurde am Dienstag mitgeteilt, dass eine Frist (für die sogenannte „lock-up early bird fee“) um 24 Stunden verlängert worden ist. Das ist aber keine Frist, die Steinhoff mit Gläubigern vereinbart hat – sondern es geht da um eine Frist, die Steinhoff selbst gesetzt hat. Denn es wurden bestimmte Vergünstigungen für Gläubiger versprochen, die zügig dem vorgeschlagenen „lock-up agreement“ zustimmen. Mit diesem Abkommen würde Steinhoff mehr Zeit gewinnen und das Unternehmen könnte eine Insolvenz abwenden. Eine Einschätzung zur aktuellen diesbezüglichen Lage:

Steinhoff: Wird dem „lock-up agreement“ von den Gläubigern zugestimmt werden?

Doch offensichtlich sind die Gläubiger nicht gerade in Eile, um dieses neue Abkommen zu unterzeichnen. Geht es da nur um ein Zögern – oder um grundsätzliche Ablehnung? Steinhoff wiederum hat an einer Unterzeichnung des neuen Abkommens mit den Gläubigern ein Interesse. Vielleicht wurde deshalb die genannte Frist um 24 Stunden verlängert, um mehr Zeit für Gespräche mit den diversen Gläubigern zu haben. Ob diese letztlich zustimmen werden – das ist natürlich die große Frage. Mit Sicherheit beantworten lässt sich dies ohne Insider-Kenntnisse derzeit wohl nicht. Insofern ist bei Steinhoff weiterhin keineswegs „klar“, dass das Unternehmen eine Insolvenz abwenden kann.

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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.

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