Wenn ein Unternehmen die Form einer Aktiengesellschaft wählt, wird das Kapital der Firma in Anteile aufgeteilt, die als Aktien bezeichnet werden. Jeder der auch nur eine einzige dieser Aktien besitzt, ist ein so genannter Aktionär oder Anteilseigner, was im Englischen mit der Bezeichnung Share- oder Stockholder übersetzt wird. Der Kauf eines Anteils einer Aktiengesellschaft macht einen also automatisch zu einem Aktionär, wobei gesagt werden muss, dass nicht jede Aktiengesellschaft den Gang an die Börse geht und somit nicht immer ein für jeden zugänglicher Weg zum Aktionär möglich ist.
Als Aktionär ist man nicht nur Inhaber der Aktie, sondern hat als Anteilseigner auch verschiedene Rechte. So hat jeder Aktionär zum Beispiel das recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, um sich dort über den Stand und die Pläne der Aktiengesellschaft informieren zu lassen. In der Regel hat ein Aktionär auch spezielle Auskunftsrechte und ein Stimmrecht, das auf der Hauptversammlung ausgeübt werden kann. Bei manchen Aktien ist das Stimmrecht ausgeschlossen, was aber meistens durch bessere Kurse augeglichen wird wovon die Anleger profitieren können, die das Stimmrecht nicht benötigen, weil ihnen die Rendite wichtiger ist.
Zudem hat der Inhaber einer Aktie auch einen Anspruch auf einen Teil des Gewinnes, das eine Aktiengesellschaft erwirtschaftet. Diese wird dann in Form einer Dividende gezahlt, wenn eine solche Gewinnbeteiligung nicht gesetzlich, per Satzung oder durch einen auf der Hauptversammlung gefassten Beschluss ausgeschlossen ist.
Bei dem Begriff Aktionär lassen sich verschiedene Varianten unterscheiden, bei denen vor allem die Begriffe Hauptaktionär, Großaktionär und Kleinaktionär im Blickpunkt des Interesses stehen. Unter einem Hauptaktionär versteht man in der Regel einen Aktionär, der über den größten Anteil an Aktien von einer Aktiengesellschaft besitzt. Dadurch hat er einen sehr großen Einfluss auf die Tätigkeiten und Entscheidungen der Firma, was natürlich vor allem dann der Fall ist, wenn er mehr als 50 Prozent der Aktien hält.
Der Großaktionär hat nicht einen so großen Anteil wie der Hauptaktionär, besitzt aber dennoch eine beachtliche Zahl an Aktien und gilt somit gerade auf den Hauptversammlungen als sehr einflussreicher Aktionär. Dazu gibt es es die Kleinaktionäre, die nur wenige Aktien besitzen und somit kaum Einfluss nehmen können auf die Unternehmenspolitik.
Diese Kleinaktionäre haben das meistens aber auch nicht als Ziel, sondern legen mehr wert darauf, mit dem Kauf der Aktien Geld anzulegen und Gewinne zu erwirtschaften. Daher kann man von den allermeisten Aktionären auch von Kleinaktionären sprechen. Der Anteil am Unternehmen sowie die angesprochenen Rechte verfallen, sobald man seine Aktien veräußert.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.