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Zeitung - Finanzaufsicht fordert extra Fonds für Sparkassen-Rettung

Veröffentlicht am 28.05.2020, 10:19
© Reuters.

Frankfurt, 28. Mai (Reuters) - Die EZB-Bankenaufsicht und die deutsche Finanzaufsicht BaFin verlangen einem Zeitungsbericht zufolge umfassende Änderungen am Sicherungssystem der deutschen Sparkassen. Am weitgehendsten sei die Forderung nach der Gründung eines zusätzlichen Fonds, um Geldhäuser in Notsituationen zu retten, berichtete das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Denn die im DSGV-Sicherungssystem hinterlegten Mittel dienten nicht nur der Stützung kriselnder Institute, sondern auch zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung von Spareinlagen. Diese Struktur bringe "verfahrenstechnische Einschränkungen mit sich", kritisiere die Finanzaufsicht in einem Schreiben. Ein Sprecher des Sparkassen-Spitzenverbands DSGV kündigte eine Stellungnahme im Laufe des Tages an.

Die Finanzaufseher drängen schon seit längerem auf eine Reform der Institutssicherung. Sie regelt, dass Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen einem angeschlagenen Institut des öffentlich-rechtlichen Sektors im Notfall zur Hilfe eilen. Das monatelange Hickhack um die Rettung der NordLB weckte bei Aufsehern jedoch massive Zweifel, dass die Sparkassen-Organisation im Notfall schnell genug handlungsfähig ist. Statt eines Wochenendes sei im Notfall eher eine Woche notwendig, um die Rettung eines angeschlagenen Instituts einzutüten, hatte ein Insider schon vor Monaten kritisiert.

Das wird auch von Vertretern des Sparkassensektors eingestanden. Die Forderung nach einem zusätzlichen Fonds für die Bankenrettung stößt jedoch auf heftigen Widerstand im Sparkassenlager. Schließlich müssen die Institute schon jetzt in den Einlagensicherungsfonds 0,8 Prozent der gesetzlich abgesicherten Einlagen überweisen. Der DSGV geht davon aus, dass dabei im öffentlich-rechtlichen Sektor bis 2024 etwa sieben Milliarden Euro zusammenkommen.

Für die Sparkassen-Gruppe ist die Akzeptanz des Sicherungssystems entscheidend. Es ist die Voraussetzung für die Verbundprivilegien, die es den Instituten ermöglichen, sich untereinander eigenkapitalschonend mit Kapital und Liquidität auszuhelfen.

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