Berlin, 08. Apr (Reuters) - Die Bundesregierung hat Änderungen zum Schutz ungewollter Firmenübernahmen durch Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland auf den Weg gebracht. Das Kabinett habe am Mittwoch grünes Licht für eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) gegeben, hieß es in Regierungskreisen. Transaktionen, die für die Sicherheit des Landes relevant sind, sollen künftig "schwebend unwirksam sein", bis geklärt ist, dass sie unbedenklich sind.
In einem ersten Schritt wird dazu im AWG geändert, dass Prüfungen auch bei einer "voraussichtlichen Beeinträchtigung" der öffentlichen Ordnung und Sicherheit möglich sind - statt bisher einer "tatsächlichen Gefährdung". Der Entscheidungsspielraum der Politik wird also erweitert. Außerdem soll künftig auch die Sicherheit der EU-Partner bei Prüfungen mitberücksichtigt werden.
Einer der Auslöser der jetzigen Novelle ist die Übernahme des Augsburger Roboter-Herstellers Kuka KU2G.DE durch einen chinesischen Investor. Diese Transaktion könnte nach den geplanten Änderungen künftig geprüft und gegebenenfalls auch verboten werden. Der Verkauf wurde oft kritisiert, weil Robotik als Schlüsseltechnologie gilt.
Nach der Änderung des AWG plant das federführende Wirtschaftsministerium noch einen zweiten Schritt, nämlich eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dabei sollen kritische Technologien definiert werden, die als besonders schützenswert gelten. Das Wirtschaftministerium geht hier bislang von Künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie und Quantentechnologie aus. Bei diesen könnte es dann eine Meldepflicht und Prüfmöglichkeit ab einem Erwerb von zehn Prozent der Anteile geben. Durch die Coronavirus-Pandemie könnte der Katalog aber auch noch erweitert werden. Hier gibt es noch keine gemeinsame Position der Regierung.