„Markets in Crypto-Asset Regulation“ lautet die Verordnung der Europäischen Union zur Eindämmung der aktuell heterogenen Regulierung von Krypto-Assets. Jene definiert klare Vorgaben, bezugnehmend auf die Transparenz und die Offenheit von Unternehmen, welche als Krypto-Dienstleister oder auch als Emittent am Markt Geschäfte betreiben. Implementiert werden soll eine sogenannte Erlaubnispflicht, also eine vorherige Genehmigung von einer Finanzaufsichtsbehörde, sofern das Unternehmen seine Geschäfte mit den Kryptos in der Europäischen Union betreiben will.
Ziele der MiCA-Verordnung
Die Quintessenz der Verordnung ist es, einen Rechtsrahmen für Krypto-Werte zu schaffen und die Marktintegrität aufrechtzuerhalten. Entsprechend soll ein fairer und effizienter Markt geschaffen werden, welcher einen sicheren und stabilen Handel mit den Assets ermöglicht. Außerdem sollen Problematiken wie Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder andere illegalen Machenschaften bekämpft werden, um das Risiko für Finanzstabilität in der EU zu minimieren. Aktuell weist der Handel schier Lücken auf, gerade in Sachen Verbraucherschutz und Rechtssicherheit. Im Kern geht es also darum, ein EU-weit einheitliches Regulierungsregime zu manifestieren, um auch den Anlegern ausreichend Schutz zu bieten. Auch sollen Übertragungen von Kryptos, wie beispielsweise die zwischen einem Auftraggeber und einer anderen begünstigten Person, genau nachweisbar gemacht werden. Das Risiko sollte für den Anleger folglich abnehmen, durch unseriöse Anbieter Geld zu verlieren. Keinen Einfluss wiederum nimmt die Verordnung auf Kurs- oder Wertverluste beim Handel mit den Internet-Währungen.
Wann erfolgt die Umsetzung?
Die Verhandlungen zur Verordnung dauerte knappe zwei Jahre an und wurden am 30. Juni 2022 zur Beschlussfassung verabschiedet. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten wiederum stimmte MiCA Anfang Oktober des letzten Jahres zu. Aller Voraussicht nach soll die Verordnung im Frühjahr 2024 in Kraft treten, nachdem die Abstimmung des Europäischen Parlaments erfolgt war. Zu Beginn muss jedoch eine Übergangsfrist von 18 Monaten gewahrt werden, bevor jene Beschlussfassung in allen Staaten der EU verbindlich gültig sein wird. Anschließend werden Aktivitäten im Krypto-Handel grundlegend mit den Vorschriften der MiCA reguliert.
Status Quo
Sollte man jetzt auf die Regulierung warten, bevor man in die Cyber-Devisen investiert? Der Handel mit den Kryptos ist – insbesondere in Deutschland – schon seit längerer Zeit finanzrechtlich reguliert. Nach dem Kreditwesengesetz oder dem Wertpapierinstitutsgesetz benötigen Dienstleister, welche in Deutschland Geschäfte mit Krypto-Devisen betreiben, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auch der Betrieb von Krypto-Tauschplattformen sowie der Betrieb von diversen Handelssystemen wird als Anlagevermittlung deklariert und ist infolgedessen erlaubnispflichtig.
Fazit
Die gängigsten Cyber-Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple werden von der MiCA-Regulierung eingeschlossen. Zudem gibt es einen Krypto-Dienstleistungskatalog, welcher genau definiert, was in Zukunft reguliert werden soll. Durch die in Deutschland bereits vorhandenen Aufsichtsregelungen dürfte sich für Unternehmen, welche hierzulande im Krypto-Segment tätig sind, bis auf formal-juristische-Anpassungen nicht viel ändern. Mit der Zielsetzung, den Anlegerschutz zu forcieren und Missbrauch zu regulieren, wird die Verordnung weitgehend als positiv befunden. Bis zur Umsetzung, welche im Frühjahr 2024 geplant ist, gilt weiterhin das jeweilige nationale Recht. Woran die Verordnung nicht rütteln sollte, ist das Gewinnpotenzial der Digitalwährung. Wo genau jene Potenz zu finden ist, welche Kursverläufe sich in Zukunft abbilden und wo sich markante Wendepunkte im Chart ergeben, erfahren Sie in unseren Paketen zu den Krypto-Giganten Bitcoin und Ethereum sowie in unserem Altcoin Paket
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