Viele deutsche Anleger hoffen weiterhin auf eine Möglichkeit, ihre Hinterlegungsscheine russischer Aktien (sogenannte ADRs) durch einen Umtausch in tatsächliche Stammaktien vor einem möglichen Zwangsverkauf zu schützen. Diesbezüglich gibt es nun positive Neuigkeiten, denn die Citibank (NYSE:C) hat ihre Bücher für das ADR-Programm von Lukoil (MCX:LKOH) wieder geöffnet. Auch die Öffnung der Gazprom-Bücher erscheint vor diesem Hintergrund wieder wahrscheinlich. Rechtsanwältin Dr. Magali Kolleck-Feser von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein erklärt nachfolgend, was betroffene Anleger nun wissen müssen.
ADR-Umwandlung ist weiterhin herausfordernd
Seitdem Russland entschieden hat, dass die Wertpapiere von russischen Unternehmen in Zukunft nur noch an der Moskauer Börse handelbar sein sollen, bemühen sich europäische und amerikanische Anleger um eine Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine russischer Aktien. Die betroffenen Investoren fürchten einen Zwangsverkauf der eigenen Wertpapiere. Dies könnte nämlich im schlimmsten Fall zu einem Totalverlust des eigenen Investments führen, während russische Anleger dadurch eine günstige Investitionsmöglichkeit erhalten würden.
Aktuell stehen betroffene Anleger bezüglich der Umwandlung ihrer ADRs allerdings vor drei großen Herausforderungen: Erstens sind sämtliche Fristen für den Umtausch von entsprechenden Hinterlegungsscheinen in Stammaktien bereits abgelaufen. Zweitens weigert sich die europäische Verwahrstelle für Hinterlegungsscheine, Clearstream, entsprechende Umwandlungsanträge aufgrund von vermeintlichen Sanktionen anzunehmen. Drittens haben die US-Emittenten der russischen Hinterlegungsscheine ihre Bücher zuletzt geschlossen. Es gibt allerdings auch drei gute Nachrichten für betroffene Anleger.
Umwandlungen sind weiterhin möglich – ADR-Bücher werden nach und nach geöffnet
Die erste gute Nachricht für betroffene Anleger ist, dass trotz des Ablaufs der ADR-Umtauschfristen bislang kein Fall eines Zwangsverkaufs durch ein europäisches Finanzinstitut bekannt ist. Zwar kann sich diese Situation jederzeit ändern. Doch aktuell ist der Umtausch von russischen Wertpapieren in Stammaktien grundsätzlich noch immer möglich.
Die zweite gute Nachricht ist, dass die EU im Rahmen ihres elften Sanktionspakets explizit erlaubt hat, Genehmigungen für den Umtausch russischer ADRs zu beantragen. Dadurch können die verantwortlichen Finanzinstitute in diesem Zusammenhang nicht länger auf mögliche Sanktionen verweisen. Allerdings muss in Deutschland zunächst ein Genehmigungsverfahren für den Umwandlungsprozess geschaffen werden, weshalb wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein im ständigen Austausch zu der hierfür zuständigen Bundesbank stehen.
Die wohl beste Nachricht der vergangenen Wochen ist allerdings die Tatsache, dass die US-Emittenten der russischen Wertpapiere ihre Bücher nach und nach wieder öffnen. So verkündeten J.P. Morgan, die Chase Bank und BNY Mellon im April 2023, dass sie ihre Bücher für die ADR-Programme von Magnit, Federal Grid Company (FGC UES), Tscherkisowo, Inter RAO UES, Rosseti, PIK Group und MobileTelesystems wieder öffnen würden. Nun teilte die Citibank mit, unter anderem ihre Lukoil-Bücher am 08. August wieder geöffnet zu haben. Folglich ist es sehr wahrscheinlich, dass auch die BNY Mellon in Kürze auch ihre Gazprom-Bücher wieder öffnet.
Russland-Anleger sollten Vorbereitungsmaßnahmen ergreifen
Betroffene Anleger, die ihre Hinterlegungsscheine bislang noch nicht in Stammaktien umwandeln konnten, sollten nun sämtliche Vorbereitungen treffen, um eine Umwandlung schnellstmöglich durchführen zu können, sobald dies wieder möglich ist. Dafür ist unter anderem die Eröffnung eines Depots, mit dem Aktien an der Moskauer Börse gehandelt werden können, von Nöten.
Wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein beraten betroffene Anleger weiterhin kostenfrei bezüglich der Umwandlung ihrer ADRs und unterstützen diese gemeinsam mit unseren internationalen Partnern bei dem
Umwandlungsprozess sowie den hierfür erforderlichen Vorbereitungen.
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir aktuell allerdings nur zusätzliche Mandate ab einem Depotwert in Höhe von mehr als 75.000 Euro annehmen. Grundsätzlich arbeiten wir aber daran, in Zukunft auch Mandanten mit niedrigeren Depotwerten wieder bei der Umwandlung ihrer ADRs zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Thema haben wir auf unserer ausführlichen ADR-Landingpage bereitgestellt.