💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

Aktien-Rallye an der Wall Street hält an - Dow Jones plus 134 Punkte

Veröffentlicht am 11.11.2020, 15:27
Aktualisiert 11.11.2020, 15:30
DJI
-
BMWG
-
AAPL
-
AMZN
-
TSLA
-
IXIC
-
UBER
-
LYFT
-

Von Geoffrey Smith 

Investing.com -- Die US-Börsen eröffneten am Mittwoch wieder höher, da die Hoffnungen auf eine baldige Marktreife eines COVID-19 Impfstoffs anhalten.

Die Führung übernahmen die Technologieaktien, die von einer gewissen Schnäppchenmentalität profitierten. In den letzten Tagen schnitt dieser Sektor zu Gunsten zyklischer Werte schlechter ab.

Gegen 15:35 Uhr stieg der Dow Jones Industrial Average um 134 Punkte oder 0,5% auf 29.555 Punkte. Der S&P 500 legte um etwas mehr als 0,5% zu, während der NASDAQ Composite einen Gewinn von 0,8% verbuchte.

Nach zwei Tagen hoher Volatilität war es ein Vormittag mit relativ bescheidenen Bewegungen, da in den USA der Tag der Veteranen gefeiert wird. Die Quartalszahlen und der Wirtschaftskalender hatten ebenfalls keine größeren Impulse beizutragen. Die Aktien von Amazon (NASDAQ:AMZN) stiegen um 1,8% und erholten sich damit von ihrem Rückgang zu Beginn der Woche. Die Wertpapiere von Apple (NASDAQ:AAPL) legten um 1,5% zu, während in der neuesten Generation der Mac-Books seit langer Zeit eigene Chips zum Einsatz kommen.

Die Papiere von Lyft (NASDAQ:LYFT) erhöhten sich um 6,1% auf ein Fünf-Monats-Hoch, nachdem das Fahrdienst-Vermittlungsunternehmen im dritten Quartal einen Umsatzanstieg gemeldet hatte. Dies wurde durch die Lockerung der Lockdowns in einigen Städten begünstigt. Außerdem arbeitete das Unternehmen an der Entwicklung eines neuen Lebensmittelzustelldienstes. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da es dem viel größeren Lebensmittellieferdienst von Uber (NYSE:UBER) nicht gelungen war Geld zu verdienen, selbst als die meisten Restaurants in New York und Kalifornien geschlossen waren.

Die Titel von Tesla (NASDAQ:TSLA) legten unterdessen um 1,5% zu, obwohl es Anzeichen für einen verstärkten Wettbewerb gab. BMW (DE:BMWG) stellte seinen vollständig elektrisch angetriebenen Geländewagen iNext vor, der im nächsten Jahr auf den Markt kommen soll. Man geht allgemein davon aus, dass sämtliche Elektrofahrzeuge von den neuen Umweltvorschriften profitieren werden, wenn der designierte Präsident Joe Biden im Januar in seinem Amt bestätigt wird.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.