Die Steuerbefreiung für gleichartige Austausche gilt nach Angaben der US-Steuerbehörde IRS nicht für Kryptowährungstransaktionen.
Eine Mitarbeiterin des IRS sagte, dass US-Steuerzahler die Zahlung von Steuern im Rahmen des gleichartigen Austauschprinzips noch nie aufschieben durften. Das sei auch vor der Steuerreform 2017 nicht der Fall gewesen, wie Bloomberg Tax am 13. November berichtete.
Suzanne Sinno, eine Anwältin in der IRS-Rechtsabteilung, machte diese Bemerkungen zur US-Kryptobesteuerung am Mittwoch auf der Konferenz des American Institute of CPAs in Washington. Dem Bericht zufolge arbeitete Sinno an den jüngsten IRS-Kryptowährungsrichtlinien, die im Oktober veröffentlicht wurden.